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Hofmeister: Geplante Arztinformationssysteme bedrohen Therapiefreiheit

Presseerklärung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Anlässlich der heute Abend stattfindenden politischen Berichterstatter-Gespräche zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) nimmt Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Stellung zum geplanten Arztinformationssystem (AIS).

Berlin, 19. Februar 2018 – Hofmeister erklärt: „Das AIS in der derzeit vorgesehenen Form hilft niemandem. Im Gegenteil: Es schürt die Gefahr, den bürokratischen Mehraufwand und die Regressbedrohung für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen zu steigern. Ein fatales Signal auch in Richtung medizinischer Nachwuchs! Schlimmer noch: Die Therapiefreiheit droht eingeschränkt zu werden. Insbesondere die in einem Änderungsantrag zum TSVG und im Entwurf der Rechtsverordnung enthaltene Regelung, die Jahrestherapiekosten für neue Arzneimittel und deren zweckmäßiger Vergleichstherapie in der Verordnungssoftware abzubilden, führt die Ärzte in die Irre. Denn diese Kosten geben die tatsächlichen Ausgaben der Krankenkassen nicht wieder. Die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen haben keinen Einfluss auf Therapiekosten, die auf Vereinbarungen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen und der Hersteller beruhen, mit Mischpreisen, Preis-Volumen-Abmachungen und Pay-for-Performance-Ansätzen. Dafür können die Ärzte nicht haftbar gemacht werden. Auch die Tendenz, die Softwaresysteme mit abzubildenden Informationen völlig zu überfrachten sowie die fehlende Finanzierungsregelung zur Übernahme der Mehrkosten für die Praxissoftware durch die Krankenkassen lassen erhebliche Zweifel entstehen, dass die Abbildung der Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung für die Ärzte in den Praxen einen Mehrwert darstellen können.“

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Anhang als PDF und im Internet unter http://www.kbv.de/html/417.php.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):

Die KBV vertritt die politischen Interessen der über 172.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassen­ärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 73 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozial­versicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken­kassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.

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