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lebensmittelwarnung.de wurde erweitert

Internetportal umfasst nun auch Warnungen zu Kosmetika und Bedarfsgegenständen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Auftrag der Bundesländer das Portal www.lebensmittelwarnung.de erweitert. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dort seit heute auch über gesundheitsschädliche kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände wie Spielzeug, Bekleidung, Schmuck oder Kochgeschirr informieren.

Die Behörden der Bundesländer veröffentlichen auf www.lebensmittelwarnung.de Warnungen und Rückrufe von Unternehmen und zuständigen Behörden. Diese betreffen bisher Lebensmittel, die gesundheitsgefährdend, ekelerregend oder geeignet sind, die Verbraucher zu täuschen, und die sich bereits im Handel und damit unter Umständen schon bei den Verbrauchern befinden. Das BVL kann vor Erzeugnissen warnen, die beispielsweise aus dem Ausland vertrieben werden (z. B. via Internet) und für die kein Hersteller oder Vertreiber in Deutschland existiert.

Neben Lebensmitteln werden in dem Portal nun auch Warnungen zu kosmetischen Mitteln wie Zahnpasta, Gesichtscreme oder Shampoo und Bedarfsgegenstände wie Kochgeschirr, Spielzeug, Schmuck und Bekleidung veröffentlicht (ausgenommen hiervon sind Warnungen nach dem Produktsicherheitsgesetz). Grund für eine Warnung oder einen Rückruf können beispielsweise mikrobiologische Verunreinigungen, die Verwendung verbotener Stoffe oder die Überschreitung von Grenzwerten bei chemischen Inhaltsstoffen sein, sofern daraus eine Gesundheitsgefahr resultiert.

Im Zuge der Erweiterung des Portals wurde auch das Design überarbeitet und die Seite für die Nutzung mobiler Endgeräte optimiert. Auf der Startseite des Portals können Nutzer auswählen, ob sie sich Warnungen zu Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen ansehen möchten. Es werden alle aktuellen Warnungen angezeigt. Diese können aber auch nach betroffenen Bundesländern gefiltert werden. Verbraucher können sich automatisch per RSS-Feed benachrichtigen lassen, wenn eine neue Warnung veröffentlicht wird. Auch auf dem Twitter-Kanal @LMWarnung werden automatisch Hinweise zu neuen Warnungen veröffentlicht.

Hinweis an die Redaktionen

Für Journalisten und Redaktionen besteht die Möglichkeit, die Warnungen auf lebensmittelwarnung.de zu abonnieren. Für eine Anmeldung reicht eine formlose E‑Mail an pressestelle@bvl.bund.de aus.

Hintergrundinformationen

Die zuständigen Behörden der Bundesländer oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) publizieren auf www.lebensmittelwarnung.de öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des § 40 Absatz 1 und Absatz 2 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB). Die Überwachung und Kontrolle von Lebensmitteln und den im LFGB geregelten kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen ist Aufgabe der Bundesländer. Das BVL ist hauptsächlich für die technische Betreuung des Portals zuständig. Das BVL kann vor Erzeugnissen warnen, die beispielsweise aus dem Ausland vertrieben werden (z. B. via Internet) und für die kein Hersteller oder Vertreiber in Deutschland existiert.

Das Portal wurde am 21.10.2011 in Betrieb genommen. Seither gab es 900 Warnungen zu Lebensmitteln (Stand: 18.02.2019). Die häufigsten Gründe für Warnungen waren mikrobiologische Verunreinigungen, Fremdkörper und Kennzeichnungsmängel. Besonders oft wurde in den vergangenen Jahren vor Waren der Produktkategorien „Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus“, „Milch und Milchprodukte“ und „Getreide und Backwaren“ gewarnt.

Im Durchschnitt wird die Website etwa 250.000 Mal pro Monat besucht, von rund 150.000 Besuchern. Via Twitter folgen derzeit rund 7.500 Follower dem Portal.

Weiterführende Informationen

Internetportal lebensmittelwarnung.de
– www.lebensmittelwarnung.de

Flyer: „Alle Warnungen auf einen Blick – Das Internetportal www.lebensmittelwarnung.de
– www.bvl.bund.de/flyer_lebensmittelwarnung

Video lebensmittelwarnung.de
– www.bvl.bund.de/LMWarnung

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
– www.gesetze-im-internet.de/lfgb/

Attachments
2019 02 19 PI lebensmittelwarnung.pdf