Das GesundheitsPortal für innovative Arzneimittel, neue Therapien und neue Heilungschancen

Medizinhistorische Studie zu Medikamenten- und Impfversuchen vorgestellt

Im Rahmen der Heimerziehung wurden zwischen 1945 und 1978 in Niedersachsen Medikamenten- und Impfversuche an Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Mit den Hintergründen hierzu beschäftigt sich ein heute vorgestelltes Forschungsprojekt des Instituts für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung. Nachdem Hinweise auf diese Versuche bekannt wurden, beauftragte das Sozialministerium 2017 ein medizinhistorisches Forschungsvorhaben, um die damaligen Vorgänge aufzuarbeiten. 1,5 Jahre sichteten die Historikerinnen des Institutes Akten, Archive, Fachpublikationen und sahen stichprobenhaft vorhandene Kranken- und Fallakten in Heimen ein. Dabei wurden 18 Studien bestätigt, bei denen entsprechende Versuche an Kindern und Jugendlichen in niedersächsischen Heimen und Kinderkliniken im Zeitraum zwischen 1959 und 1978 durchgeführt wurden.

„Der Blick auf diese noch gar nicht so lang vergangenen Vorfälle gibt Anlass, auch heutige Schutzsysteme für Menschen in Obhut von öffentlicher Verwaltung und die Dynamik von Arzneimittelforschung kritisch zu hinterfragen“, so Sozialministerin Carola Reimann. Die wissenschaftliche Aufarbeitung sei auch für Betroffene sehr wichtig. „Ihnen gegenüber sind wir verpflichtet, die damaligen Vorgänge transparent und vollständig aufzuklären.“

Medikamenten- und Impfversuche wurden demnach an den kinderpsychiatrischen Abteilungen des Psychiatrischen Krankenhauses Wunstorf und der Universität Göttingen, der Kinderklinik der Universität Göttingen, den Rothenburger Anstalten und im heilpädagogischen Kinder- und Jugendheim Brunnenhof in Rehburg-Loccum durchgeführt. Zu den getesteten Substanzen gehörten Neuroleptika, Antidepressiva, Bromverbindungen, Barbiturate, Antiandrogene, Antiepileptika und Vitaminderivate. Impfversuche fanden unter anderem mit Polioimpfstoffen statt. Da nicht alle Studien identifiziert werden konnten, ließ sich nicht erheben, wie viele Kinder und Jugendliche konkret betroffen waren.

Die Untersuchungsergebnisse lassen den Verdacht zu, dass die Sorgeberechtigten der Kinder und Jugendlichen nicht immer angemessen über die Versuche aufgeklärt wurden und die notwendigen Einverständnisse nicht immer eingeholt wurden. „Bei einigen Arzneimittelversuchen ist mindestens gegen bereits zum damaligen Zeitpunkt vorhandene ethische und fachliche Standards verstoßen worden“, so Dr. des. Christine Hartig, Wissenschaftlerin am Institut für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung (IGM). Sie führte gemeinsam mit ihrer Kollegin Dr. Sylvelyn Hähner-Rombach die medizinhistorische Studie durch. Zumindest bei den Impfversuchen war den Verantwortlichen klar, dass sie ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten gegen das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verstießen.

„Der Schutz von Probanden an Arzneimittelversuchen ist ein hohes Gut. Das war in Deutschland leider nicht immer so. Explizit gesetzlich geregelt wurde dieser Schutz in der Bundesrepublik erst 1978 nach Inkrafttreten der Neufassung des Arzneimittelgesetzes“, erklärt Sozialministerin Carola Reimann. Doch auch vor dieser Zeit hätte die öffentliche Verwaltung verantwortungsbewusst im Sinne des ihr obliegenden Schutzauftrages der Kinder und Jugendlichen agieren müssen, so Reimann weiter. Die Frage nach Rolle und Verantwortlichkeit der öffentlichen Verwaltung war wichtiger Bestandteil der wissenschaftlichen Untersuchung. Das Forschungsprojekt merkt an, dass der von öffentlicher Seite geduldete Umgang mit Einverständnissen zu Studien und Interventionen offenbar der damaligen öffentlichen Haltung zum Umgang mit Probanden und Heimkindern entsprochen habe.

Neben den fehlenden Einverständnissen ist auch die Tatsache, dass Medikamentenstudien ohne zu erwartenden Gewinn für den Probanden durchgeführt wurden, ein weiteres Problem. Dies verstieß auch schon zur damaligen Zeit gegen ethische und fachliche Standards.

Das Feld der Arzneimittelforschung war vor Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes weitgehend der Selbstkontrolle der Ärzteschaft und Pharmaindustrie überlassen. Dies ging nicht nur mit geringen Standards beim Probanden- bzw. Patientenschutz einher, sondern auch mit geringen Standards bei der Zulassung von Medikamenten, die unter denen in anderen westlichen Ländern lagen.

Das Sozialministerium hat ein weiterführendes Forschungsprojekt beauftragt. Dieses wird mittels Einzelfallstudien Medikamenten- und Impfversuche vertiefend und insbesondere den Bezug auf die Rolle der öffentlichen Verwaltung sowie die Auswirkungen auf die Probanden untersuchen. Die heute vorgestellte Studie ist auf der Homepage www.ms.niedersachsen.de des Sozialministeriums einsehbar.