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BKK-Gesundheitsreport 2019: Psychische Gesundheit und Arbeit

Menschen mit psychischen Erkrankungen werden in Deutschland überdurchschnittlich häufig krankgeschrieben. Der heute zum Thema „Psychische Gesundheit und Arbeit“ von der BKK vorgelegte Gesundheitsreport 2019 macht deutlich: Mehr als 15 % der AU-Tage werden bei BKK-Versicherten durch eine psychische Erkrankung verursacht. Damit bilden sie unter den hier Versicherten die drittgrößte Ursache für Fehlzeiten. Für die DGPPN ein alarmierendes Signal. Sie verweist angesichts der Ergebnisse auf die vielfältigen Angebote der Prävention, Teilhabe und Rehabilitation für Betroffene. Da regelmäßige Berufstätigkeit sich positiv auf den Krankheitsverlauf und die Lebenszufriedenheit auswirkt, ist jede Seite zu mehr Anstrengungen bei der Gesundheitsförderung von Beschäftigten dringend aufgerufen.

Der heute vorgestellte Gesundheitsreport der BKK verdeutlicht einmal mehr die schwerwiegenden Auswirkungen einer psychischen Erkrankung auf die Arbeitsfähigkeit. Über 15 % der AU-Tage werden durch eine psychische Erkrankung verursacht, was sie zur drittgrößten Ursache unter den BKK-Versicherten macht. Hinzu kommt, dass psychische Krankheiten mit 37 Tagen je Fall die längste Falldauer von allen Krankheitsarten haben. Der Anstieg der Fehltage aufgrund psychischer Störungen hält somit unvermindert seit Jahren an.

Für die DGPPN sind die im BKK-Gesundheitsreport vorgestellten Zahlen und Ergebnisse erneut ein Alarmzeichen. Sie zeigen nachdrücklich die gesamtgesellschaftliche Relevanz des Themas und die Notwendigkeit weiterer Anstrengungen auf. Der Schlüssel zur Vermeidung von AU-Fällen und auch Frühverrentungen liegt aus Sicht der Fachgesellschaft in der Stärkung von Präventionsmaßnahmen, einer rechtzeitigen und bedarfsgerechten Therapie und einer effektiven Rehabilitation von psychischen Erkrankungen. Hierzu sollten Konzepte wie das Supported Employment, das Betroffene darin unterstützt, möglichst schnell wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, noch stärker gefördert und flächendeckend umgesetzt werden. Ein Positionspapier der DGPPN ist dazu in Vorbereitung.

Arbeitgeber sind angesichts veränderter Arbeitsbedingungen aufgefordert, umzudenken und die psychische Gesundheit ihrer Beschäftigten mit geeigneten Arbeitsplätzen zu fördern. Doch auch Betroffene und alle in der psychiatrischen Versorgung Tätigen tragen Verantwortung für berufliche Teilhabe. Das bedeutet, dass auch die sektoren- und settingübergreifende Zusammenarbeit aller Leistungserbringer endlich realisiert werden muss. Unabdingbar sind außerdem verbindliche Voraussetzungen für die Vernetzung und Kooperation über die verschiedenen Sektoren und Sozialgesetzbücher hinweg.

Mehr Informationen
DGPPN-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“
TheraPart Wissensplattform
Teilhabekompass