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Off-Label-Wirkstoffe für die Behandlung von schweren COVID-19-Fällen

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DGP – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat veranlasst, Wirkstoffe für die Behandlung von schweren COVID-19-Patienten zu beschaffen, die von der Bundeswehr flächendeckend verteilt werden. Der Einsatz der Wirkstoffe erfolgt Off-Label. Ob die Wirkstoffe bei COVID-19-Patienten wirksam und sicher sind, steht noch aus. Ärzte und Apotheker können helfen, das Wissen über die potenziellen COVID-19-Wirkstoffe zu erweitern, indem sie unerwünschte Wirkungen, die bei COVID-19-Erkrankten auftreten, an ihre zuständige Behörde melden.


Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat eine tabellarische Übersicht über die fünf von der Bundesregierung beschafften Wirkstoffe zur Behandlung von COVID-19 erstellt. Die Wirkstoffe sind Behandlungsoptionen für schwere COVID-19-Erkrankungen und werden Off-Label eingesetzt. Vor ihrem Einsatz sollte stets eine individuelle Nutzen-Risikoabwägung erfolgen.

Bei den Wirkstoffen (Stand: 31.03.2020) handelt es sich um:

  • Lopinavir/Ritonavir; Kaletra® (zugelassen für: HIV-1 Infizierte)
  • Favipiravir = Favilavir; Avigan® (zugelassen für: pandemische Influenzavirus-Infektionen)
  • Camostat; Foipan® (zugelassen für: chronische Pankreatitis, postoperative Refluxösophagitis)
  • Hydroxychloroquin; Quensyl® u. a. (zugelassen für: rheumatoide Arthritis, systemischer Lupus erythematodes, Malariaprophylaxe und -therapie)
  • Chloroquin; Resochin® u. a. (zugelassen für: rheumatoide Arthritis, systemischer Lupus erythematodes, Malariaprophylaxe und -therapie)

Zu den genannten Wirkstoffen sind Sicherheitsprofile von den anderen Indikationsgebieten bekannt. Derzeit fehlen allerdings Angaben über die Wirksamkeit und Sicherheit bei COVID-19-Erkrankten. Um diese Informationslücke zu füllen, ruft die AMK Ärzte und Apotheker in die Pflicht. Diese werden gebeten, unerwünschte Wirkungen, die bei der Behandlung von COVID-19-Erkrankten mit diesen Wirkstoffen auftreten, unter www.arzneimittelkommission.de zu melden.

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