Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA ) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Seine Aufgaben sind seit 2004 im 5. Sozialgesetzbuch geregelt. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV ) und legt damit fest, welche medizinischen Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen. Er besteht aus Vertretern der Patienten, der Krankenkassen, der Ärzte und Zahnärzte, der Krankenhäuser und aus drei unabhängigen Vorsitzenden.
Wir machen den medizinischen Fortschritt transparent und bringen alle Interessierten auf den neusten Wissenstand.
Zu diesen Krankheitsbildern recherchieren wir die aktuellsten wissenschaftlichen Forschungsergebnisse zu den neusten Therapien und Heilungsmethoden
- Adipositas / Übergewicht
- Arthritis / Rheuma
- Asthma
- Brustkrebs
- Chronische Darmentzündung
- COPD
- Corona
- Corona-Impfung
- Darmkrebs
- Demenz / Alzheimer
- Depression
- Diabetes
- Endometriose
- HIV
- Interstitielle Zystitis
- KHK / Herzinfarkt
- Leukämie
- Lungenkrebs
- Migräne
- Multiple Sklerose
- PCO-Syndrom
- Prostatakrebs
- Psoriasis / Schuppenflechte