Betrag, bis zu dem Arzneimittel mit nachgewiesenem patientenrelevantem therapeutischem Zusatznutzen, die nicht einer Festbetragsgruppe zuzuordnen sind, von der GKV erstattet werden. Der Höchstbetrag wird durch den GKV-Spitzenverband für das jeweilige Arzneimittel festgelegt. Dies kann auch im Einvernehmen mit den pharmazeutischen Unternehmen erfolgen. Grundlage der Festsetzung eines Höchstbetrages kann eine Kosten-Nutzen-Bewertung des IQWiG sein.
Wir machen den medizinischen Fortschritt transparent und bringen alle Interessierten auf den neusten Wissenstand.
Zu diesen Krankheitsbildern recherchieren wir die aktuellsten wissenschaftlichen Forschungsergebnisse zu den neusten Therapien und Heilungsmethoden
- Adipositas / Übergewicht
- Arthritis / Rheuma
- Asthma
- Brustkrebs
- Chronische Darmentzündung
- COPD
- Corona
- Corona-Impfung
- Darmkrebs
- Demenz / Alzheimer
- Depression
- Diabetes
- Endometriose
- HIV
- Interstitielle Zystitis
- KHK / Herzinfarkt
- Leukämie
- Lungenkrebs
- Migräne
- Multiple Sklerose
- PCO-Syndrom
- Prostatakrebs
- Psoriasis / Schuppenflechte