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Gut geschützt durch Herbst und Winter: KBV ruft zur Grippeimpfung auf

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) appelliert: Vor allem Risikopatienten sollten sich dringend gegen Influenzaviren impfen lassen, denn die Grippesaison steht in diesem Jahr unter besonderen Vorzeichen. Mit der COVID-19-Pandemie sieht sich das Gesundheitssystem einer potenziellen Doppelbelastung ausgesetzt

„Die Impfung gehört zu den wichtigsten und wirksamsten Präventivmaßnahmen in der Medizin. Aber gerade in Zeiten von Corona ist sie noch einmal um so bedeutsamer“, betont Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. „Die Praxen sind jedenfalls bestens vorbereitet!“

Die KBV rät insbesondere Risikopatienten, sich gegen Grippeviren impfen zu lassen, da diese ein erhöhtes Risiko für schwere Influenza- und COVID-19-Verläufe haben. Zur Risikogruppe gehören Personen ab 60 Jahren, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Grunderkrankungen sowie Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Impfen lassen sollten sich außerdem Personen, die regelmäßig mit Risikopersonen in Kontakt kommen – ob im Haushalt oder bei der Betreuung. Dazu zählt auch medizinisches Personal, für das ein erhöhtes Risiko besteht, selbst zu erkranken und Patienten zu infizieren.

„Die Impfquoten der letzten Jahre sind noch nicht zufriedenstellend – da sehen wir auf jeden Fall Verbesserungsbedarf“, stellt Hofmeister fest. Laut Ständiger Impfkommision (STIKO) haben sich in der Saison 2018/19 nur rund 35 Prozent der Menschen ab 60 Jahre und zwischen 20 und 50 Prozent der chronisch Kranken impfen lassen. Gemäß den STIKO-Empfehlungen bietet eine hohe Impfquote nicht nur individuellen Schutz vor Influenza und einer doppelten Infektion mit SARS-CoV-2. Sie stellt auch sicher, dass das Gesundheitssystem nicht mit schweren Krankheitsverläufen überlastet wird.

Gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen empfiehlt die KBV deswegen ausdrücklich die Impfung von Risikopatienten. Als Teil der Präventionsinitiative stellt sie außerdem kostenlose Infomaterialien zur Verfügung, die in Praxen ausgelegt werden können.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):

Die KBV vertritt die politischen Interessen der über 175.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassen­ärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 73 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozial­versicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken­kassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.

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