Das GesundheitsPortal für innovative Arzneimittel, neue Therapien und neue Heilungschancen

Ressource Arztzeit bleibt knapp – flexible Beschäftigungsmodelle weiterhin beliebt

Auch wenn die Zahl an Ärzten und Psychotherapeuten nach Köpfen gestiegen ist, bleibt die Ressource Arztzeit nach wie vor knapp. Durch Anstellung und Teilzeit relativiert sich die Zunahme. Das weist die Arztzahlstatistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für das Jahr 2021 aus.

„Politik ist gut beraten, die ambulante Versorgung und ihre Strukturen zu stärken“, erklärte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. „Wie wichtig der ambulante Bereich mit den Praxen der niedergelassenen Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten und ihrer Teams für die Versorgung in Deutschland ist, hat nicht zuletzt die Corona-Pandemie gezeigt: 17 von 18 Corona-Patienten wurden ambulant behandelt.“

„Das Engagement der Kolleginnen und Kollegen und ihrer Teams ist enorm – aber nicht unendlich. Ein Trend der vergangenen Jahre hat sich fortgesetzt: Die reine Arztzeit nimmt ab, also die Zeit, die für die Versorgung der Patientinnen und Patienten zur Verfügung steht“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. Angesichts dieser Entwicklung müsse gegengesteuert werden.

Der KBV-Vize fordert: „Zum einen muss die Attraktivität der selbstständigen Niederlassung wieder gesteigert werden. Dazu zählen sowohl ein Abbau der überbordenden Bürokratie, Anpassungen bei der Vergütung als auch eine konsequente ambulante Weiterbildung. Zudem muss die Zahl der Medizinstudierenden endlich erhöht werden. Geschieht dies nicht, erleidet die Versorgung Schiffbruch.“

Laut Bundesarztregister nahmen im vergangenen Jahr 183.336 Ärzte und Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Gegenüber 2020 hat sich die Anzahl von Ärzten und Psychotherapeuten nach Köpfen um 2.755 erhöht – ein Plus von 1,5 Prozent. Der Zuwachs resultiert vor allem aus der Zunahme bei Psychologischen Psychotherapeuten mit plus 5,3 Prozent.

Nach wie vor ungebrochen ist der Trend zur Teilzeittätigkeit. Auch die Anzahl der angestellten Ärzte und Psychotherapeuten in Einrichtungen und freier Praxis hat sich weiter erhöht – auf fast 46.000. Der Zuwachs fiel mit 7,7 Prozent ähnlich stark wie in den Vorjahren aus. Dabei stiegen die Anstellungen in den Medizinischen Versorgungszentren stärker als die Anstellungen in freien Praxen.

Bei einzelnen Fachgruppen wie Psychotherapeuten (plus 1,6 Prozent) und Nervenärzten (plus 2,2 Prozent) sind Zuwächse zu verzeichnen. Bei diesen Arztgruppen wurden im Jahr 2019 im Zuge der Bedarfsplanungsreform des Gemeinsamen Bundesausschusses neue Niederlassungsmöglichkeiten geschaffen. Die Zahl der Hausärzte sank minimal um 0,2 Prozent.

Weiter gewachsen ist der Frauenanteil, der bei Ärzten und Psychotherapeuten bei fast 50 Prozent liegt – am höchsten ist er mit 76 Prozent bei den Psychologischen Psychotherapeuten. Das Durchschnittsalter der Ärzte und Psychotherapeuten ist das zweite Jahr in Folge leicht gesunken: von 54,23 auf 54,18 Jahre. In den vergangenen Jahren hatte sich der Anstieg des Durchschnittsalters der Ärzteschaft bereits abgeschwächt.

Diese und viele weitere statistische Informationen sind auf der KBV-Themenseite zum Bundesarztregister abrufbar:

https://www.kbv.de/html/bundesarztregister.php

Weitere grafisch aufbereitete Informationen sind zudem hier zu finden:

https://gesundheitsdaten.kbv.de/cms/html/16392.php

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):

Die KBV vertritt die politischen Interessen der über 183.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassen­ärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 73 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozial­versicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken­kassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.