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Leitlinie Fetale Überwachung in der Schwangerschaft veröffentlicht

Mit der neuen AWMF-Leitlinie zu fetaler Überwachung in der Schwangerschaft auf S3-Niveau wurden erstmalig relevante Daten zur Durchführung einer Dopplersonografie oder eines CTG im Falle von Low-risk-Schwangerschaften gebündelt und eine fundierte Handlungsempfehlung daraus abgeleitet.

Berlin, im Februar 2022 – Deutschland zählt im weltweiten Vergleich zu den Ländern mit der niedrigsten Säuglings- und Müttersterblichkeit. Trotzdem bringt eine Schwangerschaft eine Reihe von Risiken mit sich. Eine Möglichkeit zur Überwachung des ungeborenen Kindes bietet das Kardiotokogramm (CTG), um die Herzfrequenz des Kindes und die Wehentätigkeit zu messen. Auch eine Dopplersonographie ist ein gängiges Instrument in der Schwangerschaftsvorsorge, welches als Ultraschalluntersuchung die Blutflussgeschwindigkeit misst. Ziel dieser Behandlungen ist die rechtzeitige Erkennung fetaler Gefahrenzustände, um intervenieren zu können, bevor eine Schädigung der Feten eintritt.

Leitlinie zu Dopplersonographie und CTG in der Schwangerschaft (low risk Population)

Mit der neuen S3-Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) wurde die Methode und Durchführung der Dopplersonographie und des CTG umfangreich aufbereitet und der derzeitige Wissensstand dieser Behandlungen dargestellt. Erarbeitet wurde die Handlungsempfehlung unter der paritätischen Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) und der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM) unter Beteiligung zahlreicher weiterer Fachgesellschaften. Sie ersetzt die Leitlinien zur „Anwendung des CTG während der Schwangerschaft und Geburt“ und „Dopplersonographie in der Schwangerschaft“. Die Empfehlungen richten sich an Schwangere von Beginn der Lebensfähigkeit des Feten bis zur Geburt. Der Fokus liegt auf der Analyse der Studienlage, ob bei Low-risk-Schwangerschaften, also jene, für die keine erhöhten Risiken für Mutter und/oder das ungeborene Kind identifiziert wurden, die Durchführung dieser Vorsorgeuntersuchungen das outcome verbessert.

„Das Ziel der Leitlinie ist die Aufarbeitung der vorliegenden Evidenz zur Durchführung der Dopplersonographie und des CTGs in der Low-risk-Schwangerschaft zur Verbesserung des outcomes.“
Prof. Dr. Constantin von Kaisenberg (Hannover)
DEGUM-Leitlinienkoordinator und Sprecher für die Sektion Mehrlinge in der Arbeitsgemeinschaft für Geburtshilfe und Pränatalmedizin in der DGGG

Keine Empfehlung für Dopplersonographie und CTG in Low-risk-Schwangerschaften

Nach einer ausführlichen Darstellung der wissenschaftlichen Daten zu Klassifizierungen von Low-risk-Schwangerschaften werden die Methoden und Vorgehensweisen zur Anwendung der genannten Ultraschallverfahren dargelegt. Während diese Verfahren früher zu den Standarduntersuchungen vor einer Geburt gehörten, werden Sie mittlerweile nur noch im Falle einer Schwangerschaft, für die ein erhöhtes Risiko festgestellt wurde, durchgeführt. Auch die AutorInnen dieser Leitlinie kommen auf Grundlage zahlreicher Studien zu dem Schluss, dass im Falle einer Low-risk-Schwangerschaft weder eine Dopplersonographie noch ein CTG notwendig ist. Die Analyse der Datenlage zeigte keine Evidenz, dass diese Verfahren zur Überwachung von Feten zu einer Reduktion der Morbidität und Mortalität führen. Für dieses Vorgehen wurde damit erstmalig eine ausführliche Grundlage geschaffen, welche die ausschlaggebende Evidenz zu diesem Thema bündelt und eine fundierte Handlungsempfehlung ableitet.

„Diese Leitlinie auf S3-Niveau bietet eine umfangreiche Analyse der relevanten Informationen zu fetaler Überwachung in der Schwangerschaft, die zudem erstmalig eine detaillierte Darstellung der Methode und Durchführung der Dopplersonografie und des CTG in einer AWMF-Leitlinie bietet.“
Prof. Dr. Sven Schiermeier (Witten)
DGGG-Leitlinienkoordinator

An der Erstellung der insgesamt 53 Seiten umfassenden Handlungsempfehlung waren 21 AutorInnen aus 14 Fachgesellschaften aus Deutschland, Österreich und der Schweiz beteiligt. Finanziell unterstützt wurde dieses Leitlinienprojekt durch die DGGG, die DEGUM und die Deutsche Stiftung für Frauengesundheit.

Leitlinien sind Handlungsempfehlungen. Sie sind rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.

Originalpublikation:

https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/015-089