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Ein Jahr Richtlinienreform: Schnelle Umsetzung durch Psychotherapeuten

Psychotherapie – Zeit für eine Bilanz: Dank der schnellen Umsetzung der Richtlinienreform durch die Psychotherapeuten haben Patienten einen schnellen Zugang zu neuen Leistungen.

Berlin, 12. April 2018 – „In kürzester Zeit haben die Psychotherapeuten die Vorgaben der Psychotherapierichtlinie aus dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz umgesetzt und die neuen Leistungen – Sprechstunden zur Erstberatung sowie die Akutbehandlung in besonders dringenden Fällen – eingeführt. Damit haben wir einmal mehr bewiesen, wie gut die Selbstverwaltung funktioniert“, sagte Dr. Andreas Gassen heute in Berlin. So haben die Psychotherapeuten allein im zweiten Quartal 2017 – die Richtlinie gilt seit dem 1. April – rund 346.000 Patienten die psychotherapeutische Sprechstunde ermöglicht, rund 28.900 Patienten erhielten eine psychotherapeutische Akutbehandlung. Im Folgequartal (3/2017) nahmen rund 430.000 Patienten die Sprechstunde in Anspruch, knapp 60.000 wurden in der Akutbehandlung versorgt.

„Das Ziel eines schnellen und niederschwelligen Zugangs zu psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten ist nun gegeben. Vor allem Dank des Engagements der niedergelassenen Psychotherapeuten. Diese bieten seit Inkrafttreten der neuen Richtlinie bereits weit mehr Sprechstundenzeit pro Woche an, als die Richtlinie verlangt“, betont Gassen.

Zustande kommen die Termine dieser neuen Leistungen überwiegend durch den direkten Kontakt mit der jeweiligen Praxis. Nur rund fünf Prozent der in den ersten zwei Quartalen nach der Reform realisierten Termine sind über die Terminservicestelle vermittelt worden. KBV-Chef Gassen erläuterte: „Ziel der neuen Leistungen war, den Patienten einen schnelleren Zugang zu ermöglichen. Dieses Ziel haben wir mit der Sprechstunde und Akutbehandlung erreicht. Die Wartezeiten auf eine reguläre Richtlinien-Therapie können sich dadurch allerdings nicht verkürzen.“

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Anhang als PDF und im Internet unter http://www.kbv.de/html/417.php.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):

Die KBV vertritt die politischen Interessen der über 172.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassen­ärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozial­versicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken­kassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.

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