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Politik für Kinder: Kinderkrankengeld auch nach dem 12. Geburtstag

Die Mitglieder des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages haben sich am letzten Mittwoch deutlich für eine Anhebung der Altersgrenze für das Kinderpflegekrankengeld ausgesprochen. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) begrüßt dieses politische Engagement für die Bedürfnisse kranker Kinder und Jugendlicher.

Bislang endete mit dem 12. Geburtstag des erkrankten Kindes der Rechtsanspruch auf Kinderkrankengeld. Daran gekoppelt ist das Recht auf Freistellung eines Elternteils durch den Arbeitgeber, um sich zuhause um das Kind kümmern zu können. Der Petitionsausschuss hat sich im Zusammenhang mit einer ihm vorgelegten Petition für eine Anhebung der Altersgrenze ausgesprochen und empfohlen, mit Blick auf eine etwaige parlamentarische Initiative eine Materialsammlung an die Fraktionen im Bundestag weiterzureichen.

„Die Altersgrenze von 12 Jahren ist aus kinderärztlicher Sicht nicht verständlich, denn auch ältere Kinder und Jugendliche brauchen im Krankheitsfall selbstverständlich häufig häusliche Betreuung und Pflege“, erläutert Prof. Dr. Ingeborg Krägeloh-Mann, Präsidentin der DGKJ.

„Über die Fragestellung hinaus aber macht die Initiative aus dem Petitionsausschuss deutlich, dass die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mittlerweile gehört werden in der Politik“, so die DGKJ-Präsidentin. Mit Positionierungen wie diesen würde eine aus Sicht der Kinder- und Jugendmedizin zentrale Aussage des Koalitionsvertrages in greifbare Nähe rücken: „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Die Belange und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bedürfen der besonderen Berücksichtigung im Gesundheitssystem, in Medizin und Forschung.“