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Versorgung psychisch kranker Kinder gesichert

Sozialpsychiatrie  – Die teamübergreifende sozialpsychiatrische Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird künftig besser vergütet.

Berlin, 06. Juli 2018 – Die sogenannte Sozialpsychiatrie-Pauschale wird ab 1. Januar 2019 von bisher 163 Euro auf 186 Euro je Behandlungsfall angehoben. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Mittwoch unter Moderation des Bundesschiedsamtes verständigt. „Insgesamt ist das ein gutes Ergebnis“, kommentierte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, heute in Berlin. „Damit haben wir erreicht, dass die steigenden Kosten in dem Bereich zumindest teilweise gedeckt sind und die qualifizierte ambulante sozialpsychiatrische Behandlung weiter erfolgen kann“, betonte er. Dies sei angesichts der zunehmenden Zahl von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen ein enormer Wert.

Der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister wies darauf hin, dass die Sozialpsychiatrie-Pauschale seit Einführung des Behandlungsangebotes vor neun Jahren nicht mehr angepasst worden war. „Eine solche Hängepartie wird es künftig nicht mehr geben“, sagte er und wies darauf hin, dass die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung und damit auch die Pauschalen künftig jährlich überprüft werden sollen.

Zum Hintergrund: Die Erhöhung der Sozialpsychiatrie-Pauschale auf 186 Euro je Behandlungsfall (ab dem 351. Behandlungsfall: 139,50 Euro) entspricht einer Steigerung um 14,1 Prozent. Die KBV konnte durchsetzen, dass die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung um eine sogenannte Anpassungsklausel ergänzt wird: So überprüfen KBV und GKV-Spitzenverband zukünftig jährlich – erstmals mit Wirkung ab 2020 – ob und inwieweit eine Anpassung der Vereinbarung erforderlich ist.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Anhang als PDF und im Internet unter http://www.kbv.de/html/417.php.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):

Die KBV vertritt die politischen Interessen der über 172.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassen­ärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozial­versicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken­kassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.

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