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Gassen: „Wir wollen Notfallpatienten nicht zur Kasse bitten“

Notfallversorgung – „Unser Anliegen ist es, dass Patienten, die krank sind, schnellstmöglich die richtige Versorgung erhalten. Unser Anliegen ist es nicht, Notfallpatienten zur Kasse zu bitten.“ Dies erklärt der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, anlässlich der Diskussion um eine Gebühr in der Notfallversorgung.

Berlin, 16. Juli 2018 – „Wir wollen, dass nur Patienten mit ernsten Erkrankungen, zum Beispiel bei Verdacht auf einen Herzinfarkt oder Schlaganfall, eine Notfallambulanz der Krankenhäuser aufsuchen“, betonte Gassen und fügte hinzu: „Allerdings stellen wir fest, dass immer mehr Menschen selbst tagsüber eine Notfallambulanz aufsuchen, obwohl sie zu einem der rund 148.000 niedergelassenen Ärzte gehen könnten.“

Die KBV hat deshalb gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ein Konzept zur Restrukturierung der Notfallversorgung vorgelegt. Neben einer engeren Zusammenarbeit des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der KVen mit den Krankenhäusern – der Bereitschaftsdienst versorgt heute schon über 20 Millionen Patienten pro Jahr – sieht es einen Ausbau der bundesweiten Bereitschaftsdienstnummer 116117 vor.

„Patienten, die dringend ärztliche Hilfe benötigen, sollen zukünftig die 116117 rund um die Uhr wählen können. Fachkundiges Personal entscheidet dann, wo der Patient am besten behandelt werden kann – in der Arztpraxis, in einer Bereitschaftsdienstpraxis oder im Krankenhaus“, erläuterte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Vielen Patienten, das zeigten internationale Erfahrungen, könne zudem bereits am Telefon geholfen werden.

„Vor dem Hintergrund, dass die Ärzte in Praxen und Krankenhäusern bereits jetzt am Limit sind, bedarf es dringend einer solchen Lösung“, unterstrich Hofmeister. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hatte kürzlich ähnliche Vorschläge präsentiert.

„Wir brauchen eine solche Steuerung, die letztlich dem Patienten zugute kommt. Eine Gebühr schlägt der Sachverständigenrat als letzte Lösung vor – und dann auch nur für die Patienten, die weiterhin die Notfallaufnahmen der Krankenhäuser aufsuchen, wohlwissend, dass sie zu einem niedergelassenen Arzt gehen könnten“, hob KBV-Chef Gassen hervor. „Wir warten jetzt nur noch auf die Zustimmung des Gesetzgebers, dass wir den 24-Stunden-Service unter der Nummer 116117 aufbauen können“, ergänzte er. Zurzeit dürfen die KVen den Bereitschaftsdienst nur abends, nachts und am Wochenende anbieten. Die Nummer 116117 ist bereits seit mehreren Jahren bundesweit geschaltet und hilft bei der Suche einer Bereitschaftsdienstpraxis.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Anhang als PDF und im Internet unter http://www.kbv.de/html/417.php.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der über 172.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassen¬ärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozial¬versicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken¬kassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.

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