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Klare Regeln in der Qualifizierung von Palliative Care Weiterbildungen

Nach einem Focus Online Bericht, vom 18.07.2018 wurde die Leiterin eines ambulanten Pflegedienstes vom Amtsgericht Frankfurt freigesprochen vom Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs. Sie hatte unter anderem eine Palliative Care Ausbildung über 160 Stunden absolviert, die allerdings zu 80% als Fernkurs mit nur wenigen Anwesenheitsstunden durchgeführt worden war. Vor Gericht wurde nun verhandelt, ob die danach abgerechneten Palliativpflegeleistungen als Betrug zu bewerten seien.

Der Rechtsanwalt der freigesprochenen Pflegedienstleiterin forderte nach dem Freispruch klare Regeln in der Qualifizierung zur Palliativversorgung.

„Das Gerichtsverfahren macht die Unterschiede in der Fort- und Weiterbildung in der Palliativversorgung in Deutschland deutlich“ so Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). „Es ist zu befürchten, dass die Versorgung der schwerkranken und sterbenden Menschen in der Palliativversorgung leidet, wenn die Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungen nicht konkret beschrieben sind und auch überprüft werden.“

Die DGP zertifiziert seit 2014 Weiterbildungen im Bereich Palliative Care, und hat seit 1996 fortlaufend für alle beteiligten Berufsgruppen entsprechende Curricula erstellt. Voraussetzungen für die Anerkennung von Weiterbildungsangeboten sind Curricula, die internationalen Standards entsprechen, speziell ausgebildete und zertifizierte Kursleiterinnen und Kursleiter sowie eine regelmäßige Aktualisierung der erworbenen Kompetenzen.

„Die seit 2017 bestehende Nationale Strategie zur Umsetzung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland fordert vergleichbare Qualifizierungsangebote und Qualitätskriterien“, erklärt Katja Goudinoudis, Sprecherin der Sektion Pflege der DGP. „Wir haben deshalb eine kompetenzbasierte berufsgruppenunabhängige Matrix für die Weiterbildung curricularer Bildungsinhalte in Palliative Care/Palliativmedizin (KoMPaC) erstellt.“

Die zertifizierten Kurse selber, die nach DGP-Kriterien zertifiziert sind, finden nicht als Fernlehrgang statt, denn die Auseinandersetzung mit zutiefst ethischen Themen, kann nur in der persönlichen Diskussion untereinander gelingen. Nur wenige Teile der Ausbildung sind für ein Fernstudium geeignet.

„Der Haltung im Umgang mit sterbenden und trauernden Menschen sowie ihren An- und Zugehörigen kommt eine besondere Bedeutung zu. Die unterrichteten Themen werden tiefergehend reflektiert, daher muss die hierzu eingenommene Haltung auch und gerade im Umgang mit den Teilnehmenden sichtbar und untereinander erlebbar gemacht werden können. Ein Kurs, der den Menschen als Ganzes betont, lebt von der Überzeugung und glaubwürdigen Darlegung dieser Komponenten durch die Lehrenden“, heißt es in einem gemeinsam von der DGP und dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband (DHPV) aktuell veröffentlichten Positionspapier zu den Qualitätsanforderungen in der beruflichen Weiterbildung (https://www.dgpalliativmedizin.de/dgp-aktuell/palliative-care-palliativmedizin-dgp-und-dhpv-benennen-qualitaetsanforderungen-an-qualifizierungsverfahren.html).

Darin werden unter anderem auch klare Richtlinien für die Nutzung von Online-Unterricht und vor allem die Auf-teilung von Fernstudium und Lernen vor Ort beschrieben, wie jetzt im aktuellen Gerichtsverfahren gefordert.

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) setzt sich seit Anfang der Neunzigerjahre für hohe Quali-tätsanforderungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung ein. Sie ist eine multiprofessionelle Fachgesellschaft, mit fast 6000 Mitgliedern und hat sich der qualitativen Weiterentwicklung der Versorgung von Menschen mit unheilbaren, fortschreitenden und lebenslimitierenden Erkrankungen zum Auftrag gemacht.