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Arzneimittel-Vorräte und prophylaktische Verordnungen können Arzneimittelversorgung gefährden

Apotheken und pharmazeutische Großhändler berichten verstärkt von Hamsterkäufen bei Medikamenten aufgrund der Corona-Pandemie. Vor allem nicht-verschreibungspflichtige Medikamente wie Paracetamol und Ibuprofen werden verstärkt gekauft. In einigen Ländern (Schweiz, Frankreich) ist die Abgabe in der Apotheke daher bereits rationiert. Außerdem kommt es bereits zu Lieferengpässen, da wichtige Hersteller zum Beispiel in China nicht produktionsfähig sind. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nennt zurzeit Lieferengpässe unter anderem bei einigen Schilddrüsenmedikamenten, bei Paracetamol, Sartanen und Antibiotika.  Für versorgungsrelevante Medikamente hat das BfArM bereits einen Riegel vorgeschoben: Pharmagroßhandel und Apotheken dürfen nur noch einen zwei- bzw. einwöchigen Bedarf bevorraten. Versorgungsrelevante Medikamente sind verschreibungspflichtige Arzneimittel und Wirkstoffe, die für die Gesamtbevölkerung relevant sind, wie zum Beispiel einige Antibiotika, Virostatika und Schmerzmittel. Mit der Kontingentierung möchte das  BfArM eine Ungleichverteilung und Engpässe der Medikamente verhindern, um eine flächendeckende Versorgung weiterhin zu gewährleisten. Nur Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken dürfen einen größeren Vorrat anlegen, um die Versorgung der Krankenhäuser während der Corona-Pandemie zu sichern.

Keine prophylaktische Verordnung: Bisher kein Beweis für Wirkung von Hydroxychloroquin gegen COVID-19

Viele versorgungsrelevante Medikamente werden bei chronisch kranken Patienten eingesetzt oder sind für die Versorgung schwer kranker Patienten im Krankenhaus unentbehrlich. Zudem kann die Versorgung chronisch kranker Patienten ins Stocken geraten, wenn verstärkt Medikamente vorbeugend verordnet werden, die gegen SARS-CoV-2 helfen sollen, z. B. Hydroxychloroquin. Es gibt noch keine belastbaren Studienbelege für die Wirkung von Hydroxychloroquin oder Lopinavir bei COVID-19. Da diese Medikamente aber bei chronisch kranken Patienten zum Einsatz kommen (Rheuma oder HIV), muss die Verfügbarkeit dieser Arzneimittel weiterhin sichergestellt werden.

Das Anlegen von Arzneimittel-Vorräten gefährdet daher in allen Bereichen die Versorgung vor allem von chronisch kranken Patienten. Ärzte sollten deshalb bedarfsgerecht verordnen und auch keine zusätzlichen Privatrezepte ausstellen. Apotheken sollten auf die Abgabe von Medikamenten in angemessener Menge achten, damit nicht nur die Versorgung von Covid-19-Patienten, sondern auch chronisch kranker Patienten sichergestellt werden kann.

>> Liste der versorgungsrelevanten Wirkstoffe beim BfArM