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G-BA beschliesst Regelungen für elektronisches Untersuchungsheft für Kinder und elektronischen Mutterpass

Ab dem Neujahrstag 2022 haben Versicherte in der vertragsärztlichen Versorgung Anspruch auf die Dokumentation der Inhalte des Untersuchungsheftes für Kinder und des Mutterpasses als Teil ihrer elektronischen Patientenakte (ePA)

Der G-BA hat die Regelungen zur Erfüllung der Dokumentationsvorgaben für den elektronischen Mutterpass beschlossen. An den Inhalten ändert sich nichts. Die Dokumentation erfolgt alternativ entweder in der elektronischen oder der papiergebundenen Variante.

Der G-BA Beschluss sowie die Tragenden Gründe zu den Mutterschafts-Richtlinien: „Regelungen zur Erfüllung der Dokumentationsvorgaben im elektronischen Mutterpass“ sind auf der Webseite des G-BA abrufbar: https://www.g-ba.de/beschluesse/5032/

Die Änderungen der Mutterschafts-Richtlinien treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Sobald die aktuelle Richtlinie vorliegt, stellt der Berufsverband der Frauenärzte e.V. diese wie gewohnt auf der Webseite unter dem Punkt Service bereit: https://www.bvf.de/service/wichtige-dokumente/

Zur technischen Umsetzung für Eintragungen in die ePa wird die KBV im vierten Quartal 2021 informieren.

Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte finden Sie auch unter: https://www.kbv.de/html/epa.php