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Sinkende Qualität, Gefahr für die Patientensicherheit, steigende Kosten: KHAG gefährdet die infektionsmedizinische Versorgung

München – Am 8. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) beschlossen. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren zahlreiche Fachgesellschaften und Verbände die Streichung der Leistungsgruppe Infektiologie als gravierende gesundheitspolitische Fehlentscheidung. Die zentralen und wichtigen Zielsetzungen der Krankenhausreform – Qualitäts- und Effizienzsteigerung – würden damit konterkariert und die Rahmenbedingungen für den Kampf gegen Infektionskrankheiten massiv verschlechtert.

Sollte es im weiteren Gesetzgebungsverfahren keine Anpassungen geben, würden Patientinnen und Patienten mit schweren und komplexen Infektionskrankheiten langfristig darunter leiden, so die Fachverbände, darunter die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI), die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM), der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI), die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), die Deutsche AIDS-Gesellschaft sowie die Deutsche Arbeitsgemeinschaft ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und HIV-Medizin (dagnä).

Infektionskrankheiten stellen eine wachsende Herausforderung dar durch einen steigenden Anteil älterer und komplex erkrankter Patientinnen und Patienten mit komplizierten Infektionen, eine zunehmende Zahl schwer behandelbarer Erreger durch Resistenzentwicklung, sowie das weltweit steigende Risiko von großen Ausbrüchen und neuen Pandemien.

Infektiologische Fachexpertise ist medizinisch und wirtschaftlich notwendig

Zahlreiche wissenschaftliche Daten belegen, dass eine fachärztliche infektiologische Expertise das Überleben bei schweren Infektionen um bis zu 20 Prozent verbessert, Patientinnen und Patienten weniger Komplikationen erleiden sowie dem Antibiotikaverbrauch und der Resistenzentwicklung entgegenwirkt. Eine Vorhaltung von spezialisierter infektiologischer Expertise ist daher für die Gesundheit von Patientinnen und Patienten wichtig und zudem wirtschaftlich sinnvoll.

Konkrete Forderungen
Die Fachgesellschaften und Verbände fordern deshalb konkret:
• Die Leistungsgruppe „Klinische Infektiologie“ muss im KHAG wieder aufgenommen werden, um Qualitätsstandards in der infektiologischen Versorgung zu gewährleisten.
• Infektiologische Leistungen müssen im Entgeltsystem in der Systematik der Fachabteilungsschlüssel und perspektivisch über OPS-Codes abgebildet werden.

Ohne diese Anpassungen am KHAG mit einer strukturellen Verankerung der Infektiologie in den Krankenhausplänen der Länder sowie im Krankenhaus- und Entgeltsystem, droht der dauerhafte Verlust der Infektiologie in der klinischen Versorgung und damit ein erheblicher Qualitäts- und Effizienzverlust für die Behandlung von schwer kranken Patientinnen und Patienten. Damit handelt die Bundesregierung nicht nur entgegengesetzt zum internationalen Standard, der für die Infektionsmedizin aus Qualitäts- und Kostengründen einen hohen Stellenwert vorsieht – sondern sie schwächt auch ohne Not die ursprünglichen Reformziele für mehr Qualität und Effizienz im Krankenhaussystem.

Gemeinsame Pressemitteilung von:

• Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI)
• Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)
• Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI)
• Deutsche AIDS-Gesellschaft (DAIG)
• Deutsche Aidshilfe (DAH)
• Deutsche Arbeitsgemeinschaft ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und HIV- Medizin (dagnä)
• Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO)
• Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM)
• Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI)
• Deutsches Zentrum für Infektionsforschung (DZIF)
• Paul-Ehrlich-Gesellschaft für Infektionstherapie (PEG)
• Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

Die ausführliche Stellungnahme der Fachgesellschaften und Verbände:
https://www.dgi-net.de/wp-content/uploads/2025/10/Stellungnahme-zum-KHAG-2.pdf

Die Stellungnahme des SpiFa:
https://spifa.de/wp-content/uploads/2025/08/2025-08-21-SpiFa_Stellungnahme-zum-RefE-KHAG-002.pdf