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Medikamentenfälschungen: Offenes Einfallstor schließen durch Abschaffung der Importquote

Angesichts des aktuellen Skandals um gestohlene Krebsmedikamente aus Griechenland fordern Deutschlands Apotheker die sofortige Streichung der verpflichtenden Importquote für rezeptpflichtige Arzneimittel aus dem Ausland. Damit bekräftigen sie ihren Beschluss vom Deutschen Apothekertag 2017 in Düsseldorf, wonach der Gesetzgeber die Verpflichtung für Apotheken, preisgünstige importierte Arzneimittel abgeben zu müssen, ersatzlos abschaffen soll. Laut § 129 Abs. 1 Punkt 2 SGB V sind alle Apotheken in Deutschland derzeit gezwungen, mindestens fünf Prozent ihres Fertigarzneimittelumsatzes mit Importen zu bestreiten, um Kosten für die Krankenkassen zu sparen. Für die Quote zählen nur Importe, die entweder 15 Prozent oder 15 Euro billiger als das heimische Originalpräparat sind.

„Die Importquote ist ein mittlerweile überholtes Kostendämpfungsinstrument, das in Zeiten der Arzneimittel-Rabattverträge kaum noch Einsparungen erzielt“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Die Erfüllung der Importquote verursacht nicht nur erheblichen bürokratischen Aufwand in der Apotheke, sondern gefährdet vor allem die Arzneimittelsicherheit für die Patienten.“ Becker weiter: „Leider sind Chargenrückrufe bei Importarzneimitteln keine Einzelfälle. Lange und grenzüberschreitende Lieferketten erhöhen das Risiko für das Einschleusen von gestohlenen und gefälschten Medikamenten. Jeder Apotheker braucht den Spielraum, um sich bei Sicherheitsbedenken im Einzelfall gegen ein Importmedikament entscheiden zu können.“

Im Jahr 2017 wurden nach Berechnungen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) genau 6,1 Millionen rezeptpflichtige Arzneimittel im Wert von 1,7 Milliarden Euro gemäß gesetzlicher Importquote an gesetzlich versicherte Patienten abgegeben. Mit 4,8 Prozent wurde die Importquote im Durchschnitt aller Apothekenumsätze knapp erreicht. Allerdings betrugen die Einsparungen für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unter Berücksichtigung der Herstellerabschläge nur 120 Mio. Euro. Zum Vergleich: Mit den Rabattverträgen sparte die GKV im Jahr 2017 genau 4,0 Mrd. Euro ein.

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