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Bätzing-Lichtenthäler: Ursachen für Lieferengpässe bei Arzneimitteln müssen systematisch analysiert und bekämpft werden

„Das Fortbestehen oder gar die Ausweitung anhaltender Engpässe bei essentiellen Arzneimitteln ist in einem Land mit einem hoch entwickelten Gesundheitssystem aus meiner Sicht nicht zu akzeptieren. Deshalb macht sich Rheinland-Pfalz im Bundesrat dafür stark, die Ursachen systematisch zu analysieren und zu bekämpfen“, erklärte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler heute im Ministerrat.

Die Vorschläge der Länder, die bereits bei der 91. Gesundheitsministerkonferenz 2018 und nachfolgend bei mehreren Gesetzgebungsverfahren an den Bund adressiert wurden, haben bislang beim Bundesgesundheitsminister nicht die gebotene Akzeptanz erfahren. „Auch die im Rahmen der derzeit laufenden Beratungen zu einem Gesetzentwurf für einen fairen Kassenwettbewerb (GKV-FKG) im Bundestag von den Regierungsfraktionen vorgelegten Änderungsanträge zu Liefereinschränkungen bei Arzneimitteln reichen nicht aus, weil sie nur Symptome behandeln und keine Problemlösungen beinhalten“, so die Ministerin.

Losgelöst von diesem Gesetzgebungsverfahren strebt Rheinland-Pfalz deshalb gemeinsam mit Hessen einen Entschließungsantrag im Bundesrat an. Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat heute den entsprechenden Beschluss für die Bundesratsinitiative gefasst. Diese sieht eine gezielte Evaluation durch den seit 2016 bestehenden „Jour Fixe“ zu Liefer- und Versorgungsengpässen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vor, um die Ursachen zu analysieren und anschließend gezielt Empfehlungen zur Problemlösung erarbeiten zu können. Damit soll die bewährte Vorgehensweise einer Task Force der US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA bei Lieferengpässen übernommen werden und eine Übertragbarkeit auf die Situation in Deutschland geprüft werden.

„Wir wollen noch weitere Länder für diese Bundesratsinitiative gewinnen, um die Länderposition angemessen zu stärken“, hob Bätzing-Lichtenthäler hervor. Die Bundesratsinitiative wird voraussichtlich in der Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2020 beraten.