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Quartalspackung mit wiederverwendbarem Respimat®: nachhaltig und wirtschaftlich

Seit einem Jahr gibt es Spiolto® Respimat® und Spiriva® Respimat® als wirtschaftliche Quartalspackung mit wiederverwendbarem Respimat®1,2. Die 3-Monatspackung hat die 2-Monatspackung abgelöst, von der allerdings teilweise noch Importe mit nicht wiederverwendbarem Respimat® verfügbar sind. Damit nicht versehentlich die „alte“ Packung rezeptiert und die gewünschte Belieferung in der Apotheke gefährdet wird, ist bei der Verordnung auf die korrekte Bezeichnung und den Zusatz „wiederverwendbar“ zu achten.

Aktuelle Praxissoftware sichert korrekte, eindeutige Verordnung

Voraussetzung für die exakte Rezeptausstellung ist die stets aktuelle Arzneimitteldatenbank in der Praxissoftware, einschließlich der aktualisierten Hausliste/-apotheke und der Patientenakte (Cave: keine automatische Aktualisierung). Nur so werden u. a. geltende Rabattverträge sowie neue Packungsgrößen korrekt angezeigt.

Eine eindeutige und formal korrekte Verordnung der Respimat®-Quartalspackungen muss folgende Angaben enthalten:

  • Spiriva® Respimat® 2,5 µg wiederverwendbar 3 x 4,0 ml N3
  • Spiolto® Respimat® 2,5 µg/2,5 µg wiederverwendbar 3 x 4,0 ml

Wichtig: Die Dreimonatspackung von Spiolto® Respimat® trägt keine N-Kennzeichnung und muss mit der exakten Stückzahl 3 x 4,0 ml verordnet werden.

Quartalspackung: nachhaltig und dank Rabattverträgen besonders wirtschaftlich

Die Verordnung der Quartalspackung Spiolto® Respimat® wiederverwendbar/Spiriva® Respimat® wiederverwendbar erleichtert die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12 Abs. 1SGB V). Zahlreiche Rabattverträge machen die Verordnung zusätzlich wirtschaftlich und können das Verordnungsvolumen des Arztes positiv beeinflussen: Spiolto® Respimat® ist für ca. 64,5 Mio. und Spiriva® Respimat® für ca. 60,3 Mio. GKV-Versicherte rabattiert.3

Die Abgabe des rabattierten Respimat® hat in der Apotheke immer Vorrang, auch gegenüber nicht rabattierten Importen und unabhängig von deren Preis. Viele Importe sind zudem nicht preisgünstig im Vergleich zum Original und noch ohne das wiederverwendbare, verbesserte Inhalationssystem im Handel. Nur eine korrekte, eindeutige Verordnung kann die kontinuierliche Versorgung der Patienten mit dem wiederverwendbaren, weiterentwickelten Respimat® gewährleisten – im Interesse der Patienten-Compliance und des Behandlungserfolgs.

Herstellung in Deutschland und Europa

Die Herstellung des Spiolto® Respimat® und Spiriva® Respimat® erfolgt von der Wirkstoffproduktion bis zum fertigen Arzneimittel in Deutschland bzw. in Europa. So sichert Boehringer Ingelheim die zuverlässige Versorgung mit Arzneimitteln bei gleichbleibend hoher Qualität.

1 Fachinformation Spiolto® Respimat®, aktuelle Fassung
2 Fachinformation Spiriva® Respimat®, aktuelle Fassung
3 www.deutschesarztportal.de/arzneimittel/aktuelle-rabattvertraege/ (Stand 01.05.2020)