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Neue EBM-Leistungen zur Testung nach Corona-Warnhinweis

Die Corona-Warn-App, mit der Infektionsketten frühzeitig erkannt und durchbrochen werden sollen, steht seit zwei Tagen zur Verfügung. Nutzer der App erhalten einen Hinweis, wenn sie sich längere Zeit in der Nähe einer Person aufgehalten haben, bei der später eine Corona-Infektion festgestellt wurde.

Mit dem Start der App wurden neue Leistungen in den EBM aufgenommen: Abstrich und Laboruntersuchung können ab sofort für Versicherte abgerechnet werden, die aufgrund eines Warnhinweises der App für einen Test in die Praxis kommen.
Ärzte erhalten demnach zehn Euro für den Abstrich extrabudgetär, zuzüglich der Grund- bzw. Versichertenpauschale. Auch die Laboruntersuchung infolge eines Warnhinweises sowie die Kosten für Transport und Übermittlung des Untersuchungsergebnisses werden vergütet.

Gebührenordnungspositionen (GOP)

GOP 02402 – Abstrich nach Warnhinweis per App: 91 Punkte/10 Euro
GOP 32811 – Laboruntersuchung aufgrund eines Abstrichs nach Warnhinweis per App (Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2): 39,40 Euro
GOP 12221 – Laborzuschlag (Zuschlag zu GOP 32811): 14 Punkte/1,54 Euro
GOP 40101 – Übermittlungskosten (Zuschlag zu GOP 32811); Kosten für Transport und Übermittlung des Untersuchungsergebnisses: 2,60 Euro

Weitere Informationen zur Abrechnung und Vergütung stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung zur Verfügung.

Quelle: Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 16.06.2020