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Weiterentwickelter Respimat®: adhärenzfördernd, wiederverwendbar und besonders wirtschaftlich in der Quartalspackung

Seit letztem Jahr gibt es Spiolto® Respimat®1 und Spiriva® Respimat®2 als weiterentwickeltes Inhalationssystem, das die Anwendung einfacher und nachhaltiger machen soll. Der wiederverwendbare RESPIMAT® ist auch für Patienten mit Einschränkungen, z. B. in der Beweglichkeit der Hände (sogar bis hin zur Arthrose), geeignet und kann so entscheidend zum Erfolg der Therapie beitragen. Neu ist auch die Packungsgröße: Die wirtschaftliche Quartalspackung – die durch den wiederverwendbaren Respimat® zudem besonders nachhaltig ist – hat die 2-Monatspackung abgelöst. Diese ist allerdings teilweise noch als Import mit nicht wiederverwendbarem Respimat® verfügbar. Damit der Patient in der Apotheke den weiterentwickelten und wiederverwendbaren Respimat® erhält, ist bei der Verordnung auf die korrekte Bezeichnung und den Zusatz „wiederverwendbar“ zu achten.

Adhärenzfördernd und nachhaltig

Eine Farbanzeige zum besseren Erkennen des Füllstands, eine besser lesbare Dosisanzeige sowie die handlichere Form und Größe erleichtern den Patienten die Anwendung des neuen Respimat® und können die Adhärenz fördern. Bei Verordnung der neuen Quartalspackung kommen weitere Vorteile hinzu: Der Respimat® ist wiederverwendbar und erfüllt somit den zeitgemäßen Wunsch nach mehr Nachhaltigkeit. Außerdem ist für Patienten die Zuzahlung für zwei Quartalspackungen geringer als für drei 2-Monatspackungen, und auch die Ärzte profitieren: Spiolto® Respimat® ist für ca. 62,8 Mio. und Spiriva® Respimat® für ca. 61 Mio. GKV-Versicherte rabattiert3 – das erleichtert die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12 Abs. 1SGB V).

Quartalspackung: dank Rabattverträgen besonders wirtschaftlich

Die rabattierte Quartalspackung Spiolto® Respimat® wiederverwendbar/Spiriva® Respimat® wiederverwendbar hat in der Apotheke immer Vorrang, auch gegenüber nicht rabattierten Importen und unabhängig von deren Preis. Allerdings muss sie korrekt und eindeutig verordnet werden und folgende Angaben enthalten:

  • Spiriva® Respimat® 2,5 µg wiederverwendbar 3 x 4,0 ml N3
  • Spiolto® Respimat® 2,5 µg/2,5 µg wiederverwendbar 3 x 4,0 ml

Wichtig: Die Dreimonatspackung von Spiolto® Respimat® trägt keine N-Kennzeichnung und muss mit der exakten Stückzahl 3 x 4,0 ml verordnet werden.

Aktuelle Praxissoftware sichert korrekte, eindeutige Verordnung

Voraussetzung für die exakte Rezeptausstellung ist die stets aktuelle Arzneimitteldatenbank in der Praxissoftware, einschließlich der aktualisierten Hausliste/-apotheke und der Patientenakte (Cave: keine automatische Aktualisierung). Nur so werden u. a. geltende Rabattverträge sowie Packungsgrößen korrekt angezeigt und es ist sichergestellt, dass nicht versehentlich die „alte“
2-Monatspackung verordnet wird, die noch als Import verfügbar ist. Viele Importe sind jedoch nicht preisgünstig im Vergleich zum Original und noch ohne das wiederverwendbare, verbesserte Inhalationssystem im Handel.

Herstellung in Deutschland und Europa

Die Herstellung des Spiolto® Respimat® und Spiriva® Respimat® erfolgt von der Wirkstoffproduktion bis zum fertigen Arzneimittel in Deutschland bzw. in Europa. So sichert Boehringer Ingelheim die zuverlässige Versorgung mit Arzneimitteln bei gleichbleibend hoher Qualität.

1 Fachinformation Spiolto® Respimat®, aktuelle Fassung
2 Fachinformation Spiriva® Respimat®, aktuelle Fassung
3 www.deutschesarztportal.de/arzneimittel/aktuelle-rabattvertraege/ (Stand 01.05.2020)