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Aktualisierte Empfehlung zu SARS-CoV-2-Infektionen bei Schwangerschaft und Geburt

Vaginale Ent­bindung kann auch im Falle einer SARS-CoV-2-Infektion oder COVID-19-Erkrankung durchgeführt werden

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) hat zusammen mit anderen Fachgesellschaften ihre „Empfehlungen zu SARS-CoV-2/COVID-19 in Schwangerschaft, Geburt und Wo­chen­bett“ aktualisiert. Das Update nimmt Stellung zu den Kernfragen der prä-, peri- und postnatalen Betreuung bei SARS-CoV-2 und COVID-19, auf Grundlage der bis 09/2021 verfügbaren Publikationen, der CRONOS-Registerdaten bis 08/21 sowie der gültigen STIKO- und RKI-Empfehlungen.

Nach Einschätzung der Autoren sollten Schwangere grundsätzlich als Hochrisikogruppe betrachtet werden, da sie ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe und ungünstige Schwangerschaftsergebnisse hätten. Auf Basis der wissenschaftlichen Literatur berichten die Autoren, dass eine vaginale Ent­bindung auch im Falle einer SARS-CoV-2-Infektion oder COVID-19-Erkrankung durchgeführt werden kann. „Eine Geburtseinleitung oder ein Kaiserschnitt sollte bei einer SARS-CoV-2-positiven Schwangeren nur dann durchgeführt werden, wenn sie medizinisch begründet ist“, so die Autorengruppe.

Vor dem Hintergrund, dass Frauen mit nachgewiesener oder vermuteter SARS-CoV-2-Infektion geringere Stillraten aufweisen, raten die Autoren dazu, auch SARS-CoV-2-positiven Müttern das Stillen zu ermögli­chen. Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 durch Muttermilch sei bei Einhaltung der Hygieneempfeh­lungen als „sehr gering“ einzustufen. Außerdem sei neben den bekannten Vorteilen des Stillens ein mög­licher passiver Immunschutz denkbar.

An der Aktualisierung der Expertenempfehlung beteiligten sich neben der DGGG die Deutsche Gesell­schaft für Perinatale Medizin (DGPM), die Deutsche Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin (DGP­GM), die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), die Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin (GNPI) und die Nationale Stillkommission.