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Arztverordnungen werden digital: das E-Rezept

Fünf Fragen und Antworten, die sie zum elektronischen Rezept wissen sollten

Den kleinen rosa Zettel vom Arzt gibt es künftig auch fürs Smartphone. Das elektronische Rezept (E-Rezept) kann ab 1. September bundesweit in Apotheken eingelöst werden. Mit der digitalen Version soll die Behandlung mit Arzneimitteln noch sicherer werden und die Handhabung in Praxen, Apotheken und auch für die Patienten erleichtert werden.

Zukünftig soll man sich doppelte Wege zur Apotheke oder zum Arzt sparen können, bspw. weil man das Rezept vergessen hat oder ein einfaches Folgerezept im laufenden Abrechnungsquartal braucht, zumindest wenn die Praxis das Folgerezept direkt digital auf die App übermittelt. Denn mit dem elektronischen Rezept (E-Rezept) kann der bisherige Ausdruck digital an eine App geschickt werden. Nach der bundesweiten Testphase für das elektronische Rezept (E-Rezept) soll ab 1. September die Umstellung auf die elektronische Nutzung der kleinen Papierzettel für ärztliche Verordnungen beginnen.

Zunächst startet das E-Rezept in den Arztpraxen und Krankenhäusern nach einem zeitlich und regional gestuften Plan: begonnen wird in Westfalen-Lippe. Unabhängig davon können Praxen und Krankenhäuser das E-Rezept aber schon nutzen. Denn ab jetzt können auch Apotheken in Deutschland flächendeckend E-Rezepte einlösen und diese mit den Krankenkassen abrechnen.

Wie genau nutze ich das E-Rezept?

Um Rezepte elektronisch empfangen und einlösen zu können, benötigt man die E-Rezept-App der gematik. Sie trägt den Namen „Das E-Rezept“ und ist in den gängigen App-Stores erhältlich. Die App kann kostenlos im jeweiligen App-Store heruntergeladen werden. Allerdings muss das Smartphone mindestens über die Betriebssysteme iOS 14 oder Android 7 und über eine sogenannte NFC-Funktion (Near Field Communication) verfügen. Über diese gelingt die elektronische Datenüber-tragung zwischen den einzelnen Geräten, der Rezeptcode kann empfangen und eingelöst werden.

Was beinhaltet das E-Rezept alles?

Neben den Informationen zu Patient und verordnendem Arzt, finden sich darauf die sogenannten Rezept-Codes. In ihnen befinden sich die Angaben zum jeweiligen Medikament – der Code ist elektronisch verschlüsselt.

Was mache ich, wenn ich die E-Rezept-App nicht nutzen kann?

Wer ein älteres Mobiltelefon besitzt oder die App nicht nutzen möchte, kann das E-Rezept auch in Papierform erhalten. Die digitale Variante der ärztlichen Verordnungen kann also sowohl in einer entsprechenden App abgerufen als auch weiterhin als Papierausdruck erhalten werden.

Was kann die App noch?

Die Software soll neben dem Einlösen von Rezepten auch noch weitere Funktionen haben. Allerdings kann man den vollen Funktionsumfang nur nach Anmeldung mittels einer neuen elektronischen Gesundheitskarte (ebenfalls NFC-fähig) mit dazugehörigem PIN nutzen. Dazu zählen:

  • Apotheken in der Nähe finden und Rezepte dorthin schicken
  • Medikamente in der Apotheke zum Abholen bereitstellen lassen
  • Rezepte für Angehörige einlösen
  • Botendienst von der Apotheke anfragen
  • Rezepte mit dem elektronischen Medikationsplan verknüpfen
  • Hinweise zur Einnahme und Dosierung der Medikamente

Übrigens: Elektronische Rezepte werden nicht über das gleiche Netzwerk wie z.B. E-Mails versendet. Versorger im Gesundheitssystem nutzen ihr eigenes Gesundheits-Netz welches besonders hohen Sicherheitsanforderungen unterliegt. Zudem sind die E-Rezepte durch einen besonderen elektronischen Schlüssel gesperrt, sodass nur der jeweilige Arzt, die Apotheke und man selbst diese Daten einsehen kann.

Zunächst war geplant, dass das E-Rezept am 1. September neben Westfalen-Lippe auch in Schleswig-Holstein startet. Allerdings zog sich die dortige Kassenärztliche Vereinigung vorerst aus der geplanten Einführung zurück.

Mehr Informationen zum E-Rezept finden Sie auf unserem Gesundheitsportal: Wie funktioniert das E-Rezept?