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Mehr Unterstützung für Kinder und Jugendliche nach der Pandemie

Kabinett beschließt Bericht und Handlungsempfehlungen zum Thema Kindergesundheit

Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“

Die Bundesregierung hat heute den Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ (IMA) beschlossen. Vorgelegt haben diesen Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach. Ein zentrales Ergebnis des Berichts: Die Folgen der Pandemie auf Kinder und Jugendliche halten bis heute an. Derzeit sind immer noch 73 % psychisch belastet.

Die Arbeitsgruppe empfiehlt daher konkrete Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der psychischen und psychosozialen Belastungen durch die COVID-19-Pandemie bestmöglich unterstützen und ihre Gesundheit und Resilienz stärken.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „73 % der jungen Menschen sind auch durch die Einschränkungen während der Pandemie bis heute enorm gestresst. Hinzu kommen aktuelle Belastungen durch Krieg, Inflation und Klimakrise. Wie so oft trifft es Kinder aus ärmeren Familien besonders hart: Kinder von Alleinerziehenden, aus Familien mit Migrationshintergrund, diejenigen, die in beengten Wohnverhältnissen leben oder psychisch belastete Eltern haben.  Es darf aber nicht von persönlichen Ressourcen oder vom sozialen Status der Familie abhängen wie gut junge Menschen Krisen überstehen. Wir sind als gesamte Gesellschaft gefordert, die Belastungen für junge Menschen abzumildern – besonders für diejenigen, die stärker belastet sind als andere. Die Interministerielle Arbeitsgruppe hat hierfür viele gute Vorschläge erarbeitet. Jetzt geht es darum, sie gemeinsam umzusetzen. Dafür setze ich auch auf die Kraft des Bündnisses für die junge Generation.“

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach: „Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern, ist uns ein wichtiges Anliegen. Denn die Einschränkungen durch die mit der Pandemiebekämpfung verbundenen Maßnahmen haben junge Menschen besonders stark belastet – vor allem diejenigen, die bereits vor der Pandemie unter schwierigen Bedingungen aufgewachsen sind. Darauf hat der Corona-ExpertInnenrat der Bundesregierung insbesondere in seiner 7. Stellungnahme hingewiesen. Daher ist es wichtig und richtig, dass die Interministerielle Arbeitsgruppe bei der Erarbeitung ihrer Empfehlungen sehr genau auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen geschaut und hierbei einen besonderen Fokus auf sozial benachteiligte junge Menschen gelegt hat. Auch das Gesundheitswesen leistet seinen Beitrag, um junge Menschen bei der Bewältigung der psychischen und psychosozialen Belastungen der Pandemie zu unterstützen. Daher kümmern wir uns um einen schnelleren Zugang zur therapeutischen Versorgung. Wir stellen die Finanzierung der Krankenhausbehandlung für Kinder auf neue Füße und sorgen für eine bessere Vergütung von Kinderarzneimitteln.“

Länder und ExpertInnen wurden beteiligt

Die IMA hatte im November 2022 gemeinsam mit Vertreterinnen der Länder sowie mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft über Maßnahmen zur Unterstützung eines gesunden Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen beraten. Im Mittelpunkt standen dabei die psychosozialen Folgen der Pandemie mit besonderem Fokus auf benachteiligte junge Menschen.

Empfehlungen für fünf Handlungsfelder erarbeitet

Insgesamt hat die IMA fünf Handlungsfelder identifiziert und dafür jeweils Empfehlungen erarbeitet. Der Abschlussbericht benennt in den Handlungsfeldern zudem konkrete Maßnahmen des Bundes, die geplant sind oder bereits umgesetzt werden. Die entsprechenden Maßnahmen sollen dort verortet werden, wo sie Kinder und Jugendliche im Alltag erreichen: In den Schulen, in der Kindertagesbetreuung, bei Kinderärztinnen und -ärzten sowie in der Jugend- und Familienhilfe.

  • Im Handlungsfeld Frühe Hilfen erweitert der Bund in diesem Jahr die Angebote. Insgesamt stehen dafür 56 Millionen Euro zur Verfügung, unter anderem, um Familien mit Belastungen direkt nach der Geburt über Willkommensbesuche oder Lotsendienste zu erreichen und z. B. durch Familienhebammen zu unterstützen. Gleichzeitig werden Eltern zum Beispiel über den Instagram-Kanal „elternsein info“ gezielt über die kommunalen Angebote für junge Familien informiert. Wir stärken Fachkräfte mit digitalen Sprechstunden zu den Themen Flucht, psychische Gesundheit und Ernährung. Insgesamt stehen für die Frühen Hilfen 2023 56 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Im Handlungsfeld Kindertagesbetreuung tragen das Kita-Qualitätsgesetz, Investitionsprogramme des Bundes zum Kita-Ausbau und eine Fachkräftestrategie zu mehr Qualität bei und stärken damit die Krisenresilienz der Kindertagesbetreuung. Der Bund unterstützt die Länder in den Jahren 2023 und 2024 mit rund vier Milliarden Euro, auch für Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Bewegung.
  • Im Handlungsfeld Schule unterstützen ab dem Schuljahr 2023/24 Mental Health Coaches an Schulen im Rahmen eines Modellprogramms des BMFSFJ bei Fragen zur mentalen Gesundheit und bei akuten psychischen Krisen. Sie stehen Kindern und Jugendlichen bei Sorgen und Problemen zur Seite, leisten in akuten Krisen eine „Erste Psychische Hilfe“ und vermitteln in weitere Unterstützungsangebote. Die Schulboxenaktion mit der „Nummer gegen Kummer“ läuft weiter, und auch beim Ganztagsausbau spielt die Gesundheitsförderung eine wichtige Rolle.
  • Im Handlungsfeld Gesundheitswesen setzt sich der Bund für eine bessere medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen und für die Beseitigung von Engpässen bei Kinderarzneimitteln ein. Das BMG hat bereits verschiedene kurzfristige Maßnahmen auf den Weg gebracht, beispielsweise für die Jahre 2023 und 2024 eine Erlösgarantie für die pädiatrische Versorgung in Krankenhäusern und zusätzliche finanzielle Mittel für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Höhe von jeweils 300 Millionen Euro. Auch Prävention und Gesundheitsförderung sollen gestärkt und für Kinder und Jugendliche mit stärkeren psychischen Belastungen und psychischen Erkrankungen – in Abstimmung mit den maßgeblichen Akteuren – mehr Therapieplätze geschaffen werden. Somit sollen Wartezeiten vor allem im ländlichen Raum reduziert werden.
  • Im Handlungsfeld Jugend- und Familienhilfe geht es unter anderem darum, vom Bund mit dem Jugendstärkungsgesetz geschaffene neue Rechtsansprüche für Kinder, Jugendliche und Familien auf Beratung und Unterstützung umzusetzen. Kinder können nun beim Jugendamt psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen, ohne dass ihre Eltern darüber informiert werden. Psychisch kranke Eltern erhalten niedrigschwellig Hilfe von den Erziehungsberatungsstellen.