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Digitale Gesundheitsanwendungen: DGIM warnt vor Innovationsstau durch fehlende Förderung

Wiesbaden – Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) gelten als wichtiger Baustein einer modernen und patientenorientierten Medizin. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) begrüßt die mit dem DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geschaffene Möglichkeit, digitale Innovationen reguliert und erstattungsfähig in die Versorgung zu integrieren. Zugleich warnt die Fachgesellschaft in einer aktuellen Stellungnahme davor, die Potenziale dieser Anwendungen durch fehlende Forschungsförderung und eine zu starke Preisregulierung zu gefährden.

„Mit dem DiGA-Konzept hat Deutschland international Maßstäbe gesetzt. Damit diese Innovation aber dauerhaft in der Regelversorgung etabliert werden kann, sind eine solide wissenschaftliche Evidenzbasis und verlässliche Förderstrukturen unerlässlich“, sagt Professor Dr. med. Georg Ertl, Generalsekretär der DGIM aus Würzburg. Aktuell sind 56 Anwendungen im DiGA-Verzeichnis gelistet, doch die Verordnungszahlen bleiben hinter den Erwartungen zurück. Insbesondere die Kosten und der teils unzureichend belegte Nutzen werden kritisiert. „Damit DiGAs ihr Potenzial entfalten können, müssen ihre positiven Versorgungseffekte in methodisch hochwertigen klinischen Studien belegt werden. Für viele Hersteller – meist kleinere Unternehmen oder Start-ups – ist das allein jedoch kaum zu stemmen“, sagt Professor Dr. med. Martin Möckel, Vorsitzender der DGIM-Projektgruppe „DiGA/KI in Leitlinien“ von der Charité – Universitätsmedizin Berlin. Er hat die Stellungnahme gemeinsam mit Professor Dr. med. Ivica Grgić vom Zentrum für Innere Medizin – SP Nephrologie und Institut für Künstliche Intelligenz in der Medizin an der Philipps-Universität Marburg / UKGM für den DGIM-Vorstand verfasst.

Die DGIM spricht sich für gezielte Forschungsprogramme aus, etwa beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) oder beim Innovationsfonds, die klinische Studien zu DiGA in Kooperationen zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und Herstellern fördern sollten. „Nur wenn die Forschungslast breiter getragen wird, lässt sich die Evidenzlage verbessern – und langfristig auch eine Senkung der Anwendungskosten erreichen“, so Möckel weiter.

Fehlende Fördermechanismen und Vergütungsanreize

Während für klassische Arzneimittel und Medizinprodukte seit Langem etablierte Fördermechanismen bestehen, werden solche Strukturen für digitale Gesundheitsanwendungen bislang zu wenig genutzt. „Das ist ein strukturelles Defizit, das dringend behoben werden muss“, betont Ertl. Zudem verweist die DGIM darauf, dass auch ärztliche Leistungen, die durch DiGAs entstehen, angemessen vergütet werden sollten. Die gegenwärtige Situation führe dazu, dass innovative aber aufwendig zu verordnende und betreuende Anwendungen seltener genutzt werden.

Aus Sicht der DGIM bedarf es eines konzertierten politischen und wissenschaftlichen Vorgehens, um DiGAs dauerhaft in die evidenzbasierte Medizin zu integrieren. „Gezielte Förderprogramme wären ein notwendiger Schritt, um qualitativ hochwertige Studien zu ermöglichen und die Weiterentwicklung digitaler Medizinprodukte zu sichern“, so Möckel.

„Wenn es gelingt, digitale Anwendungen mit hoher klinischer Relevanz in die Regelversorgung einzubetten, kann das die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten langfristig verbessern“, fasst Ertl zusammen. Die DGIM stehe bereit, diesen Prozess wissenschaftlich zu begleiten und hat zum Beispiel ein Verfahren für die Zertifizierung von Erklärvideos für DiGAs entwickelt.

Zur Stellungnahme: 20251021_Stellungnahme_Digitale_Gesundheitsanwendungen.pdf