Das GesundheitsPortal für innovative Arzneimittel, neue Therapien und neue Heilungschancen

DMKG und DGN warnen: Fehlende Therapiefreiheit in der Migränebehandlung verschlechtert die Versorgung

Die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) und die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) warnen vor einer Begrenzung der Therapiefreiheit in der Migränebehandlung durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Beide Fachgesellschaften setzen auf eine leitliniengerechte Verordnung durch Spezialisten und halten ein breites Spektrum an Behandlungsoptionen für unabdingbar.

Migräne ist die häufigste neurologische Erkrankung und betrifft in Deutschland 14,8 % der Frauen und 6 % der Männer, vor allem im erwerbsfähigen Alter. Die Erkrankung hat erhebliche volkswirtschaftliche und soziale Folgen: Täglich können in Deutschland hunderttausende Menschen aufgrund von Migräneattacken nicht ihrer Arbeit nachgehen [1, 2]. Bei Frauen unter 50 Jahren ist die Migräne sogar die häufigste Ursache für krankheitsbedingte Einschränkungen im Alltag.

„Mit einer effektiven Anfallsprophylaxe können wir nicht nur die Lebensqualität der Betroffenen maßgeblich verbessern, sondern auch die medizinischen und volkswirtschaftlichen Folgekosten erheblich reduzieren“, erklärt Prof. Dr. Peter Berlit, DGN-Generalsekretär.

Denn inzwischen stehen mehrere Substanzen zur Verfügung, die krankheitsspezifisch mit guter Wirksamkeit und gutem Verträglichkeitsprofil zu einer bis dato nicht gekannten Verbesserung der Versorgung beitragen. „Substanzen, die auf den CGRP-Signalweg einwirken – monoklonale Antikörper oder Gepante – stellen einen wesentlichen Fortschritt der Migränebehandlung der letzten 10 Jahre dar. Sie sind in Wirksamkeit und Verträglichkeit herkömmlichen Arzneimitteln deutlich überlegen und reduzieren die migränebedingten Einschränkungen signifikant“, erklärt Prof. Dr. Gudrun Goßrau, Generalsekretärin der DMKG [3].

Der Gesetzentwurf sieht vor, alle Substanzen, die in den CGRP-Signalweg eingreifen, in einer Gruppe zusammenzufassen, das günstigste Präparat zur „Leitsubstanz“ zu machen und einen Wechsel auf andere Substanzen zu erschweren. Die Flexibilität und individuelle Auswahl der medikamentösen Behandlung ist in der Migränetherapie aber entscheidend für den Erfolg. „Die inter- und intraindividuelle Wirkung der Substanzen variiert erheblich: Nicht alle Patientinnen und Patienten sprechen gleichermaßen auf dieselben Medikamente an und selbst bei ein- und derselben Person können zwei Wirkstoffe der gleichen Substanzgruppe unterschiedlich wirksam sein.“ Wie PD Dr. Charly Gaul, Vizepräsident der DMKG, weiter ausführt, sei häufig ein Substanzwechsel erforderlich, da etwa 50 % der Patientinnen und Patienten auf die erste Therapie nicht ansprechen, jedoch rund 30–40 % auf eine weitere Substanz. Sein Fazit lautet: „Einschränkungen beim Therapiewechsel sparen keine Kosten, sondern begünstigen Chronifizierung, kopfschmerzbedingte Fehltage, Einschränkungen in der Produktivität und psychische Komorbiditäten wie Depressionen.“

„Die jetzt im Gesetzentwurf verankerte Einsparmaßnahme ist somit nicht zielführend, sondern könnte langfristig durch Chronifizierung der Beschwerden einen gegenteiligen Effekt haben und höhere Folgekosten nach sich ziehen“, unterstreicht DGN-Präsidentin Prof. Dr. Daniela Berg. Stattdessen schlagen die beiden Fachgesellschaften zwei alternative Maßnahmen für eine wirtschaftlichere Migränetherapie und Einsparungen in diesem Bereich vor.

Zum einen sollte die Verordnung von CGRP-spezifischen Therapien auf Patientinnen und Patienten mit relevanten Einschränkungen von Alltag und Arbeitsfähigkeit aufgrund der Migräne beschränkt werden. Für diese liegt ein erhöhtes Chronifizierungsrisiko bei sehr hoher Krankheitslast vor. Als weitere Maßnahme wird die Verordnung CGRP-spezifischer Wirkstoffe ausschließlich durch Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie oder Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie empfohlen.

„Wie wir wissen, wird weniger als ein Fünftel der Betroffenen leitliniengerecht behandelt [1]. Die Konsequenz ist: Mehr Chronifizierung und Krankschreibungen, im schlimmsten Fall sogar mehr Fälle von Berufsunfähigkeit. Deshalb votieren wir dafür, die Migränetherapie insbesondere von schwer betroffenen Patienten in die Hände von Neurologinnen/Neurologen und Schmerztherapeutinnen/Schmerztherapeuten zu legen, da es sich bei der Migräne um eine komplexe neurologische Erkrankung handelt. Eine frühzeitige, effektive Therapie verhindert hohe Folgekosten“, erklärt PD Dr. Lars Neeb, Präsident der DMKG.

[1] Ruscheweyh R, Goßrau G, Jürgens TP, Ruschil V, Kraya T, Dresler T, Gaul C, Scheidt J, Neeb L. [Migraine patients treated with CGRP(R) antibodies : Are they different from patients treated with nonspecific oral prophylaxis? Analysis from the DMKG headache registry].Schmerz. 2025. doi: 10.1007/s00482-025-00899-1.

[2] Marie Groth, Zaza Katsarava, Marc Ehrlich. Results of the gErman migraine PatIent Survey on medical Care and prOPhylactic treatment Experience (EPISCOPE). 2022 Sci Rep;12(1):4589. doi: 10.1038/s41598-022-08716-w.

[3] Early Use of Erenumab vs Nonspecific Oral Migraine Preventives: The APPRAISE Randomized Clinical Trial.
Pozo-Rosich P, Dolezil D, Paemeleire K, Stepien A, Stude P, Snellman J, Arkuszewski M, Stites T, Ritter S, Lopez Lopez C, Maca J, Ferraris M, Gil-Gouveia R.
JAMA Neurol. 2024 May 1;81(5):461-470. doi: 10.1001/jamaneurol.2024.0368.
PMID: 38526461