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Lungenkrebsscreening: UKL erfüllt sämtliche Voraussetzungen für die Zweitbefundung

Kooperation mit radiologischen Praxen in Leipzig gestartet / Erster Datenaustausch erfolgreich durchgeführt

Leipzig. Das Universitätsklinikum Leipzig (UKL) erfüllt seit Anfang Juli alle notwendigen rechtlichen, technischen und personellen Voraussetzungen für eine qualifizierte Zweitbefundung im Rahmen des erweiterten Lungenkrebsscreenings, das seit April dieses Jahres für ehemalige starke Raucher:innen angeboten wird. Hintergrund ist, dass bei einem kontroll- oder abklärungsbedürftigen Befund ein Zweitbefunder zur Beurteilung der Bilder hinzugezogen wird. Der erste Datenaustausch mit einer kooperierenden radiologischen Praxis verlief bereits erfolgreich.

Seit April 2026 können starke Raucher:innen im Alter von 50 bis 75 Jahren einmal pro Jahr eine Untersuchung zur Früherkennung von Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) als Kassenleistung in Anspruch nehmen. Ein solches Lungenkrebsscreening wurde bisher ausschließlich dann eingesetzt, wenn bereits ein konkreter Verdacht auf eine Erkrankung bestand. Es wird in Deutschland von qualifizierten Fachärzt:innen für Radiologie angeboten. Anspruch auf diese Untersuchung haben Personen der genannten Altersgruppe, die mindestens 25 Jahre lang geraucht und vor weniger als zehn Jahren damit aufgehört haben. Hinsichtlich der Intensität müssen sie auf mindestens 15 so genannte Packungsjahre kommen. Ein Packungsjahr entspricht dem Konsum von 20 Zigaretten (eine Schachtel) pro Tag über ein ganzes Jahr hinweg. Ab etwa 15 Packungsjahren gilt das Risiko für Lungenkrebs als deutlich erhöht. Radiologische Praxen oder Krankenhäuser, die diese Untersuchung anbieten, erhalten für die Durchführung in Sachsen seit Anfang Juni die besondere Genehmigung für das CT-Screening durch die Landesdirektion und die Genehmigung der Abrechnung durch die Kassenärztliche Vereinigung.

„Durch diese Untersuchung im Rahmen der Früherkennung ist es möglich, Lungentumore in einem frühen Stadium zu erkennen“, beschreibt Prof. Timm Denecke, Direktor der Klinik und Poliklinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie am UKL, das Ziel des Screenings. „Damit verbessern sich die Heilungschancen sowie die Möglichkeiten, die Sterblichkeit zu senken.“ sagt Prof. Matthias Steinert, Leiter der Thoraxchirurgie am Universitären Lungenkrebszentrum.

Seit 1. Juli nimmt auch das Universitätsklinikum Leipzig mit dem Team um Dr. Anne Beeskow, Oberärztin in der Klinik und Poliklinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, als Zweitbefunder am Lungenkrebsscreening teil. Entscheidend dafür war, dass die technischen Voraussetzungen zur Datenübertragung mit der ersten Kooperationspraxis rechtzeitig gegeben waren, so dass ab diesem Zeitpunkt Probe-CTs hin und her gesendet werden konnten.

„Eine zweite Beurteilung beim Lungenkrebsscreening durch einen weiteren unabhängigen Radiologen an einem spezialisierten Lungenkrebszentrum wie dem UKL bietet bei relevanten Befunden eine zusätzliche Expertise und dient bei Bedarf als Brücke zu diagnostischen oder therapeutischen Anschlussmaßnahmen“, erläutert Dr. Anne Beeskow. Dieses Vier-Augen-Prinzip greift, sobald bei der initialen NDCT ein auffälliger oder kontrollbedürftiger Befund, beispielsweise ein Lungenrundherd, entdeckt wird. Zur weiteren Qualitätssicherung wird zur computerassistierten Detektion und Volumetrie der Rundherde eine – meist KI-basierte – Software hinzugezogen.

„Die überwiegende Mehrheit der Befunde – etwa 85 Prozent – sind gutartig; Zehn bis 15 Prozent werden nachkontrolliert und rund drei Prozent werden an einem Zentrum für Lungenkrebs weiter abgeklärt. Die Zweitbefundung hilft, die Befunde zu konkretisieren und sicherer einzuordnen. Bei der Übermittlung der Patientendaten gelten strenge datenschutzrechtliche Vorschriften, die selbstverständlich beachtet werden“, betont Dr. Anne Beeskow, die auch Leiterin der Lungenkrebsfrüherkennung am UKL ist.

Die Zweit- und Erstbefunder stehen im Einzelfall in direktem Austausch über ihre Ergebnisse und beraten gemeinsam, welches Vorgehen am besten zu empfehlen ist. So kann eine hohe Qualität des Untersuchungsergebnisses für die Screening-Kandidaten gesichert werden. „Durch die verpflichtende Einbindung von auf Lungenkrebs spezialisierten Zentren ist sichergestellt, dass Betroffene bei einem echten Krebsverdacht sofort Zugang zu einer leitliniengerechten und interdisziplinären Behandlung auf modernstem medizinischen Niveau erhalten“, so Prof. Timm Denecke.

„Mittlerweile wurde uns bereits der erste ‚echte‘ Befund aus einer der kooperierenden Arztpraxen zur Zweitbefundung zugesandt und wir konnten diese erfolgreich durchführen“, berichtet Dr. Beeskow. Die Voraussetzungen für weitere Zweitbefundungen am UKL und eine Ausweitung der Zusammenarbeit mit weiteren kooperierenden Praxen sind also gegeben.

Weitere Details zum Nutzen und zum Ablauf des Lungenkrebsscreenings erfahren Sie in dem hier verlinkten Video.