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DAK-Gutachten: Pflegereform verschärft Armutsrisiko

  • Warkens Reformplan: Später fließende Zuschüsse erhöhen durchschnittliche Eigenanteile sofort um 161 Euro im Monat
  • Für Heimbewohner entsteht in viereinhalb Jahren zusätzliche Kostenlast von knapp 20.000 Euro
  • Prof. Heinz Rothgang: Anstieg der Sozialhilfequote für Pflegeheimbewohnende auf 46,2 Prozent bis 2035 möglich
  • DAK-Chef Andreas Storm warnt vor pflegepolitischem Kahlschlag und fordert faire Lastenverteilung

Die bisher bekannten gewordenen Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken für eine Pflegereform würden das Armutsrisiko für Pflegeheimbewohnende weiter verschärfen. Das zeigt ein aktuelles Kurzgutachten des Bremer Gesundheitsökonom Prof. Heinz Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit. Wird die Auszahlung der Zuschüsse für Pflegeheimbewohnende künftig merklich nach hinten geschoben, käme dies laut DAK-Sonderanalyse einer Leistungskürzung gleich. Durch die Pflegereform würde der durchschnittliche Eigenanteil von Betroffenen sofort um 161 Euro im Monat steigen. In den ersten viereinhalb Jahren stationärer Pflege würden die Kürzungen nach den Berechnungen von Prof Rothgang eine zusätzliche Kostenlast von insgesamt knapp 20.000 Euro für Heimbewohnende bedeuten. Der Anteil der Pflegeheimbewohnenden, die auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind, könnte demnach dramatisch auf rund 46,2 Prozent bis zum Jahr 2035 ansteigen. Dies würde bei den Kommunen zu einer Mehrbelastung von zwei Milliarden Euro führen. DAK-Vorstandschef Andreas Storm warnt vor einem pflegepolitischen Kahlschlag und fordert eine faire Lastenverteilung.

„Das Armutsrisiko Pflege würde durch die Reform weiter zunehmen. Schon jetzt hat die Sozialhilfequote für Pflegeheimbewohnende einen historischen Höchststand von fast 38 Prozent erreicht. Wenn sich diese Spirale aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen noch schneller dreht, nähern wir uns im nächsten Jahrzehnt immer mehr der 50-Prozent-Marke. Das ist nicht akzeptabel“, sagt DAK-Vorstandsvorsitzender Andreas Storm. „Gleichzeitig würde dieser Schritt massive finanzielle Mehrbelastungen für die kommunalen Sozialhilfeträger bedeuten. Diese Maßnahme würde die Pflegekrise nicht lösen, sondern noch einmal drastisch verschärfen. Gemeinsam mit anderen Kürzungen droht ein pflegepolitischer Kahlschlag, den die Bundesregierung stoppen muss. Es braucht eine Lösung zur Schließung der großen finanziellen Defizite in der Pflegeversicherung, die die Lasten fair verteilt und keine weitere finanzielle Überforderung vieler Heimbewohnenden nach sich zieht.“

Mit der geplanten Pflegereform soll nach bisherigen Informationen die zeitliche Staffelung der Zuschläge, die Heimbewohnende je nach Dauer ihres Aufenthalts erhalten, künftig gestreckt werden. Dadurch würden die Eigenanteile für Pflegebedürftige in Heimen deutlich langsamer sinken als bisher, was unmittelbare Auswirkungen auf die finanzielle Belastung der Betroffenen hätte. Würden die neuen Zuschlagsregelungen sofort gelten, läge laut DAK-Kurzgutachten von Prof. Rothgang der durchschnittliche Eigenanteil für alle Heimbewohnenden unabhängig von der Aufenthaltsdauer sofort um 161 Euro im Monat höher als bisher.

Nach dem neuen Reformplan dauert es viereinhalb Jahre, bis Heimbewohnende die maximale Entlastung in Höhe von 75 Prozent erhalten. Wer seit Januar dieses Jahres im Heim lebt, müsste innerhalb dieses Zeitraums insgesamt knapp 20.000 Euro zusätzlich selbst zahlen. Bis zum Jahr 2035 würde sich die Gesamtbelastung durch Eigenanteile für die Heimbewohnenden auf mehr als 4.500 Euro monatlich vergrößern. Das bedeutet einen Kostenzuwachs von 330 Euro gegenüber der Kostenhöhe, die gemäß der aktuellen Rechtslage entstehen würde.

Parallel zu den Kosten für die Heimbewohnenden steigen ebenfalls die Sozialhilfeausgaben. Den jüngsten Berechnungen von Prof. Rothgang zufolge werden sich diese bis Mitte der 2030er-Jahre auf rund 12 Milliarden Euro mehr als verdoppeln. Zum Vergleich: Für das laufende Jahr wird von Sozialhilfeausgaben in Höhe von knapp 5 Milliarden Euro ausgegangen. Bei geltendem Recht entwickeln sich die Ausgaben bis 2035 auf rund 10 Milliarden Euro – greifen aber die geplanten Reformmaßnahmen, beliefen sich allein im Jahr 2035 die Mehrausgaben auf rund 2 Milliarden Euro, sodass die Gesamthöhe der Sozialausgaben bei rund 12 Milliarden liegen würde.

Prof. Dr. Heinz Rothgang (Universität Bremen) sieht die mögliche Reformmaßnahme kritisch: „Ein solcher Reformansatz erzeugt nur Verlierer und gefährdet das langfristige Ziel der sozialen Pflegeversicherung. Anstatt die ohnehin schon zu hohen Kosten für die Heimbewohnenden effektiv zu deckeln, nehmen deren Belastungen aufgrund der Leistungskürzungen weiter zu. Ein wirksamer Schutz gegen das Armutsrisiko Pflegebedürftigkeit ist mit diesem Ansatz nicht möglich. Damit führt sich die Pflegeversicherung selbst ad absurdum.“