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Corona-Warnhinweis: GOP 02402 auch bei Gespräch berechnungsfähig

Mit dem Start der Corona-Warn-App wurden mehrere neue Leistungen in den EBM aufgenommen, um den Abstrich und die Laboruntersuchungen zu vergüten. Nun hat der Bewertungsausschuss eine Klarstellung im EBM vorgenommen – demnach kann die GOP 02402 auch abgerechnet werden, wenn nach der Meldung „erhöhtes Risiko“ in der Corona-Warn-App nur ein Gespräch und kein Abstrich erfolgt.

Die GOP 02402 kann also für den Abstrich und/oder das Gespräch abgerechnet werden und ist mit 10 Euro bewertet. Die Leistung wird extrabudgetär, zuzüglich zur Versicherten- bzw. Grundpauschale, vergütet. Sie kann ausschließlich bei Versicherten, die sich infolge eines Warnhinweises der App testen lassen, und nur einmal am Behandlungstag berechnet werden.

>> Weitere Informationen und Hinweise der KBV zur Abrechnung nach Corona-App-Warnhinweis

Quelle: Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 24.06.2020