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NIPT: Vergütung für Bluttest auf Trisomien vereinbart

Mit Wirkung ab 1. Juli wird der vorgeburtliche Bluttest auf die Trisomien 13, 18 und 21 (NIPT) Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Bewertungsausschuss hat drei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den Abschnitt 1.7.4 (Mutterschaftsvorsorge) des EBM aufgenommen.

Mit der GOP 01789 (84 Punkte / 9,46 Euro) wird die Beratung nach Gendiagnostikgesetz (GenDG) vor Durchführung des NIPT zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 vergütet. Die GOP kann je vollendete 5 Minuten und bis zu viermal je Schwangerschaft abgerechnet werden.

Die Beratung nach GenDG bei Vorliegen eines positiven Tests hinsichtlich eines Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 kann mit der GOP 01790 (166 Punkte / 18,70 Euro) je vollendete 10 Minuten und bis zu viermal je Schwangerschaft abgerechnet werden.

Die GOP 01789 und 01790 sind von Fachärzten für Gynäkologie und Geburtshilfe, welche die Qualifikation „fachgebundene genetische Beratung“ haben, berechnungsfähig sowie von Fachärzten für Humangenetik oder auf dem Fachgebiet entsprechend qualifizierten Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik.

Die GOP 01870 ist nur von Fachärzten für Humangenetik oder Fachärzten für Laboratoriumsmedizin berechnungsfähig. Sie betrifft die Laboruntersuchung.

Hintergrund:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte 2019 beschlossen, dass der vorgeburtliche Bluttest auf die Trisomien 13, 18 und 21 Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird. Mit der Untersuchung an fetaler DNA aus mütterlichem Blut auf die Trisomien 13, 18 und 21 sollen invasive pränataldiagnostische Maßnahmen (z.B. Fruchtwasseruntersuchungen) vermieden werden. Der nicht-invasive Pränataltest auf Trisomien 13, 18 und 21 gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für alle Schwangeren. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ihn künftig, wenn „eine Frau gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist“. So heißt es in der neuen Versicherteninformation des G-BA „Bluttest auf Trisomien – Der nicht invasive Pränataltest auf Trisomie 13,18 und 21“, die Patientinnen im Rahmen der Beratung ausgehändigt werden soll.

Quelle und weitere Informationen: