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Pflegehilfsmittel zum Nulltarif – Gesetzlicher Anspruch bereits ab Pflegegrad 1
Pflegebedürftigen oder pflegenden Angehörigen soll das Leben so weit möglich erleichtert werden. Ein Punkt dabei ist der Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel. Bereits vom niedrigsten Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse die Kosten etwa für Desinfektionsmittel, Masken, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Schutzschürzen von bis zu 40 Euro im Monat (Stand: 4/2023).
Viele Pflegende oder Pflegebedürftige wissen nicht, dass sie Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel haben. Dabei ist dies fest im Gesetz (§78 Absatz 1 in Verbindung mit §40 Absatz 2 SGB XI) verankert, mit dem Ziel, Pflegende so weit wie irgend möglich zu entlasten. Dabei geht es in erster Linie um finanzielle Entlastung. Müssen ständig benötigte Verbrauchsmaterialien immer wieder nachgekauft werden, geht aber auch wertvolle Zeit verloren. Hier kann eine regelmäßige, kostenfreie Lieferung der Materialien helfen.
Ständig benötigte Pflegematerialien sollen pflegende Angehörige weder Zeit noch Geld kosten
Die Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse erfolgt unkompliziert, wenn Pflegende die Materialien über spezialisierte Anbieter, beispielsweise BluBox.de, beziehen. Unterschiedliche, speziell zusammengestellte Boxen beinhalten Pflegehilfsmittel in unterschiedlicher Zusammensetzung, die jeweils die Anforderungen der Pflegekasse auf Kostenübernahme erfüllen.
Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro pro Monat ab Pflegegrad 1
Doch was gehört alles zu den bestellbaren Waren? Festgelegt ist das im GKV-Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 54: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
- Flächendesinfektionsmittel
- Handdesinfektionsmittel
- Bettschutzeinlagen
- Einmalhandschuhe / Fingerlinge
- Mundschutze und FFP2-Masken
- Schutzschürzen
Dabei handelt es sich um die am meisten benötigten und zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel. Zudem besteht ein zusätzlicher Anspruch auf ein bis drei wiederverwendbare Bettschutzeinlagen pro Jahr. Innerhalb des Bestellprozesses auf der Seite blubox.de können diese bei Bedarf mit geordert werden.
Der Bestellvorgang ist einfach: Daten eingeben, Blubox kümmert sich um alle Schritte bis hin zur Genehmigung durch die Kasse, anschließend werden die Pflegehilfsmittel versandkostenfrei regelmäßig nach Hause oder zu einem pflegenden Angehörigen geliefert. Eine Vertragsbindung besteht nicht, auch ein Rezept eines Arztes ist nicht notwendig. So kann der rechtliche Anspruch genutzt und gleichzeitig wichtige Zeit für die Pflege oder für etwas Erholung der pflegenden Personen gewonnen werden.
Mit freundlicher Unterstützung von BluBox.de