Das GesundheitsPortal für innovative Arzneimittel, neue Therapien und neue Heilungschancen

Apotheker warnen vor Hautschäden durch die Kombination von Medikamenten und Sonnenlicht

Hannover, 10.07.2023 – Zur Sommerzeit sollten vor einem Sonnenbad nicht nur die Anwendung von Sonnencreme stehen, sondern auch die Beipackzettel der aktuell angewendeten oder kürzlich abgesetzten Medikamente gelesen werden. Diese enthalten auch Hinweise darauf, ob die Wirkstoffe eine lichtbedingte Hautreaktion auslösen. Bei manchen Patientinnen und Patienten treten nämlich unerwartete Lichtempfindlichkeit und Hautschädigungen auf – mitunter bis hin zur Bildung von Blasen. Welche Arzneimittelgruppen betroffen sind und wie man sich richtig schützt, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen.

Ein Blick in den Beipackzettel schützt zusätzlich – Diese Pressemitteilung finden Sie hier im PDF-Format.

Betroffene Arzneimittelgruppen

Gefährdet sind vor allem Menschen, die bestimmte Antibiotika und Aknetherapeutika einnehmen oder Herz-Kreislaufmittel, Diuretika („harntreibende“ Medikamente) sowie manche Psychopharmaka. Auch entzündungshemmende Medikamente, die als Salbe auf die Haut aufgetragen werden, können in Verbindung mit Sonnenlicht Hautveränderungen hervorrufen, wie beispielsweise Diclofenac und Ibuprofen. Oft sind im Beipackzettel entsprechende Hinweise zu lesen. Ob und wie stark der Effekt auftritt, ist immer abhängig von der Dosis des Medikamentes, den enthaltenen Hilfsstoffen und dem Hauttyp. Helle Hauttypen sind in der Regel anfälliger als dunkle.

Phototoxische Reaktionen bei Salben auf der Haut

Verursacher einer phototoxischen oder photoallergischen Reaktion sind UV-A-Strahlen. „Photo“ steht dabei für Licht und „toxisch“ für giftig. Die Symptome lassen sich nicht immer genau unterscheiden.
In Kombination mit UV-A-Strahlen der Sonne können Arzneimittel, die auf die Haut aufgetragen werden, phototoxische Reaktionen in den oberen Hautschichten auslösen. Dabei sind die Schäden auf die Partien beschränkt, die der Sonne ausgesetzt sind, vor allem Gesicht, Hals, Unterarme und Handrücken. Die Beschwerden können bereits bei der ersten Anwendung eines Arzneimittels auftreten. Lichttoxische Reaktionen können sehr schmerzhaft für Betroffene sein und ähneln einem akuten Sonnenbrand. Die Hautreaktionen reichen von Rötungen, Ödemen, Schuppung bis hin zur Blasenbildung.

Photoallergische Reaktionen nach Medikamenteneinnahme

Die Reaktion auf Sonnenlicht und Medikamente, die eingenommen und deshalb über den Verdauungstrakt und das Blut aufgenommen werden, nennt man photoallergisch. Sie tritt eher in den unteren Hautschichten auf. Eine photoallergische Reaktion ähnelt einem allergischen Kontaktekzem mit einer Vielzahl von sonnenbrandähnlichen Symptomen wie Juckreiz, Knötchen, roten oder nässenden Stellen, gelegentlich Bläschenbildung aber auch Schuppen- oder Krustenbildung. Anders als bei der phototoxischen Reaktion kann es hier zu sogenannten Streureaktionen auch auf nicht belichtete Hautpartien kommen. Die lichtallergischen Symptome treten erst verzögert nach der Arzneimitteleinnahme und der Lichtbestrahlung auf, weil an dieser Reaktion das Immunsystem beteiligt ist. Hat sich allerdings schon eine Allergie entwickelt, können die Beschwerden bereits durch eine geringe Menge des Wirkstoffs erneut ausgelöst werden.
Dauerhafte Hautverfärbungen sind möglich

Die Haut kann auf die Kombination von Arzneimittel und Sonnenstrahlen mit fleckigen Verfärbungen durch verstärkte Pigmentierung reagieren. Diese Hautverfärbung ist je nach Intensität und Hauttyp möglicherweise irreversibel.

Medikamente nicht absetzen

Schon mit einfachen Vorkehrungen können Hautschäden vorgebeugt werden. Patientinnen und Patienten sollten unbedingt das Gespräch mit Apothekerinnen oder Apothekern suchen. Diese klären über die Risiken der Sonneneinstrahlung auf und beraten bei der Auswahl des richtigen Sonnenschutzes. Vor allem gilt: Die Medikamente nicht in Eigenregie absetzen!

Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor

Ein konsequenter Lichtschutz hilft. Patientinnen und Patienten sollten ein Sonnenschutzmittel mit besonders starkem UV-A-Filter wählen. Dabei ist es wichtig, das Mittel in ausreichender Menge und häufig aufzutragen. Gesicht, Brust, Rücken, Arme und Beine müssen besonders gut eingecremt werden. Damit der Sonnenschutz ausreichend wirkt und nicht „verdünnt“ wird, sollte die Haut zuvor nicht mit einer Körperlotion oder Ähnlichem eingecremt werden.

Weitere Schutzmaßnahmen

Wer Reaktionen feststellt, sich aber im Freien aufhalten möchte, sollte seinen Körper mit lichtdichter, langer Kleidung bedecken. Die Sonne in der Zeit zwischen 11 Uhr und 15 Uhr sollte grundsätzlich gemieden werden.

Was Viele nicht wissen: UV-A-Strahlen dringen auch durch Fensterscheiben. Wer merkt, dass er auch hinter Glas Sonnenbrand bekommt, kann sich mit UV-undurchlässigen Folien an den Fenstern von Haus und Auto behelfen.
Auch die künstliche Sonne aus dem Solarium kann starke Hautreaktionen auslösen. Das Bräunen auf der Sonnenbank ist deshalb tabu.

Wenn eine Reise ansteht

Insbesondere bei der Reiseplanung sollten Patientinnen und Patienten gezielt nachfragen, ob ihre verschreibungspflichtigen und selbst gekauften Arzneimittel in Verbindung mit Sonnenstrahlen Auswirkungen auf die Haut haben können. Es ist auch ratsam, dem Apothekenteam mitzuteilen, wann und wie die Arzneimittel genommen werden. Die Apothekerkammer Niedersachsen empfiehlt, auch kürzlich abgesetzte Arzneimittel anzugeben, da diese ebenso noch Auswirkungen haben können.

Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören mehr als 8.000 Mitglieder an. Die Apothekerin und der Apotheker sind fachlich unabhängige Heilberufler:innen. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apotheker:innen die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwerben die Studierenden Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhalten die Apotheker:innen eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung können sie eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist:innen für Gesundheit und Prävention beraten die Apotheker:innen die zur Ausübung der Heilkunde berechtigten Personen kompetent und unabhängig über Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte. Apotheker:innen begleiten Patient:innen fachlich, unterstützen menschlich und helfen so, die Therapie im Alltag umzusetzen.